Zumindest auf formaler Ebene sind sich die vier Parteien im Parlament einig: Sie wollen ein Gesetz, dass die Gleichstellung behinderter Menschen durch konkrete Maßnahmen garantiert. Damit soll Artikel 7 der Verfassung, der die Diskriminierung behinderter Menschen verbietet, quasi Zähne bekommen. In einem gemeinsamen Antrag von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe beim Verfassungsdienst im Kanzleramt einzurichten, die bis Jahresende eine Gesetzesvorlage ausarbeiten soll.
Die Einrichtung eines Gleichstellungsgesetzes ist eine der zentralen Forderungen von Verbänden behinderter Menschen zum "Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen", das für 2003 von der EU erklärt wurde.
Der Entschließungsantrag der vier Fraktionen wurde in einer kurzen Debatte als wichtiger Beitrag zu diesem symbolischen Aktionsjahr gewürdigt. Die Behindertensprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr, nannte den Beschluss einen "großen persönlichen Erfolg". Dadurch könnten die jahrzehntelangen Forderungen behinderter Menschen erfüllt werden, sagte Frau Haidlmayr. Gleichstellung "sei ein Menschenrecht und Menschenrechte gelten selbstverständlich auch für behinderte Menschen".
ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat, die in den vergangenen Tagen wiederholt als Kandidatin für das Amt der Sozialministerin in Medien genannt wurde und Mutter einer Tochter mit Behinderung ist, betonte, dass es über die Parteigrenzen hinaus in Themen der Behinderung eine gute Zusammenarbeit gebe. Gesetze seien jedoch nur "beschränkt wirksam, eine Veränderung muss in den Köpfen und Herzen der Menschen erreicht werden".
Ein Gesetz zur Gleichstellung müsse unbedingt Möglichkeiten für Sanktionen beinhalten, damit die garantierten Rechte auch tatsächlich umgesetzt werden können, verlangte SP-Behindertensprecherin Christine Lapp. Die Regelungen für Menschen mit Behinderungen sollten bundesweit vereinheitlicht werden, sagte Frau Lapp weiter. Derzeit gibt es neben bundesgesetzlichen Bestimmungen wie etwa zur Beschäftigung und der Integration an den Schulen in jedem Bundesland eigene Behindertengesetz, sowie teilweise unterschiedliche Handhabungen des bundesgesetzlichen Rahmens. Besonderen Handlungsbedarf, Hürden abzubauen, sieht Lapp beim Schulsystem, der Berufsbildung und im Berufsleben selbst. Einen "großen Erfolg" nannte auch FP-Behindertensprecherin Helene Partik-Pable den Vier-Parteien-Beschluss.
Bei aller Einigkeit mahlen die Mühlen von Gesetzgebung und Verwaltung bei der tatsächlichen Umsetzung der Bestimmungen der Verfassung jedoch sehr langsam. Bereits im Jahr 1998 wurde eine Arbeitsgruppe im Kanzleramt eingerichtet, die eine detaillierte Untersuchung der heimischen Rechtsordnung in Hinblick auf diskriminierende Bestimmungen durchführte. In der Folge wurden zwar einige dieser Barrieren in Gesetzen beseitigt, eine umfassende Lösung steht jedoch sechs Jahre nach der Verfassungsänderung weiterhin aus.
lhw 27-2-03