Sie sind an einem Werkstatt- oder Wohnhausplatz bei der Lebenshilfe interessiert? Hier erfahren Sie alles über die Aufnahmekriterien und wie Sie sich anmelden müssen. Rechtzeitige Information und Vormerkung ist wichtig, wenn Sie einen Ihren Wünschen entsprechenden Platz finden wollen.
Aufnahmekriterien für voll- und teilbetreutes Wohnen
Formelle Voraussetzungen für die Aufnahme sind die Beendigung der Schulpflicht, der Besuch einer Tagesstruktur (Beschäftigungstherapie oder geschützter Arbeitsplatz) und ein Bescheid der zuständigen Landesregierung.
Der Wunsch auf Wohnbetreuung (Freiwilligkeit) und der Wille zur Zusammenarbeit aller Beteiligten sind wesentlich. Ebenso spielen natürlich die baulichen und personellen Gegebenheiten des jeweiligen Wohnhauses eine Rolle. Die Basis für die Zufriedenheit der Bewohnerin mit einem Wohnangebot der Lebenshilfe ist das gegenseitige Vertrauen und die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Anmeldung Wohnen
Wohnhausplätze sind rar, informieren Sie sich daher rechtzeitig über das Angebot, vereinbaren sie Besichtigungstermine oder Kurzzeitunterbringung zum „Schnuppern“ und vor allem: Nehmen Sie rechtzeitig eine Vormerkung für einen Wohnplatz vor! Eine Vormerkung ist allerdings noch keine verbindliche Platzzusage, jedoch werden bereits vorgemerkte Personen bei einem freiwerdenden Wohnplatz zuerst kontaktiert.
In einem persönlichen Gespräch mit unserem Sozialarbeiter werden Sie ausführlich und kompetent beraten und können alle weiteren Schritte klären.
Hier geht es zum Anmeldungsformular-Wohnen per Mail
Voraussetzung für Werkstatt-Aufnahme
Die Voraussetzung für eine Aufnahme ist eine Verfügung für Beschäftigungstherapie (Kostenübernahme).
Die Person mit Behinderung und ihre Angehörigen müssen zuerst einen Antrag auf Kostenübernahme beim Fonds Soziales Wien – oder im Falle eines Wohnsitzes außerhalb von Wien bei der zuständigen Behörde - stellen.
Anmeldung und Vormerkung Werkstatt
Die Anmeldung erfolgt in der Leitung der Förderdienste/Sozialarbeit.
In einem Erstgespräch werden die Person mit Behinderung und ihre Angehörigen über das bestehende Werkstattangebot und die vorhandenen freien Plätze informiert. Alle für die Betreuung wichtigen Informationen und Fragen werden dabei besprochen. Eine Anmeldung bzw. Vormerkung ist noch keine verbindliche Platzzusage.
Hier geht es zum Anmeldungsformular-Werkstatt per Mail
Aufnahme Werkstatt
Wenn ein passender freier Platz zur Verfügung steht, erfolgt eine Verständigung mit genauen Informationen. „Schnuppertage“ sind vor einer Aufnahme möglich. Der Aufnahmetermin wird in der Folge definitiv vereinbart.
Es ergeht eine schriftliche Aufnahmebestätigung von der Lebenshilfe Wien, die gültig wird, wenn die beigelegte Einverständniserklärung unterschrieben der Leitung der Förderdienste/Sozialarbeit vorliegt.

