Beim Land Wien haben massive Umstrukturierungen stattgefunden: Der Sozialbereich wurde in den Fonds Soziales Wien (FSW) ausgegliedert. Im Zuge dessen wurde die ARGE-Wohnplätze nicht mehr verlängert. Um in den Beziehungen zum Land Wien mit gemeinsamer, starker Stimme aufzutreten, haben sich in Wien 25 Trägerorganisationen zum IVS (Interessenverband Sozialträger) zusammengeschlossen. In regelmäßigen Sitzungen werden auftretende Probleme und gemeinsame Strategien besprochen.
Im FSW wird an der Endfassung der Förderrichtlinien gearbeitet. Das wahrscheinliche künftige Rechtsmodell ist in groben Umrissen fertig und sieht ein Dreiecksverhältnis von Klient, Träger und FSW vor. Demnach sucht sich der Klient bei einem anerkannten Träger in Wien einen geeigneten Förderplatz und beantragt beim FSW eine Förderplatzzusage. Zwischen dem Träger und dem Klienten wird sodann ein Heimvertrag oder ein Betreuungsvertrag (für Werkstätten) geschlossen. Der vom FSW bewilligte Kostenzuschuss wird an den Träger direkt überwiesen.
Die Differenz zwischen den bewilligten und den tatsächlichen Kosten wird durch einen Wohnhaus- oder Werkstattbeitrag abgedeckt.
Der FSW hat keinen Behördencharakter und kann daher auch keine Bescheide ausstellen. Wer also mit einer Verfügung des FSW nicht einverstanden ist, muss beim zuständigen Magistratsamt (MA 15) die Ausstellung eines Bescheides verlangen. Gegen diesen Bescheid könnte dann auch Berufung eingelegt werden.
Derzeit werden 2.350 vom Land finanzierte Wohnplätze angeboten, davon 250 Plätze in den an Wien angrenzenden Bundesländern.
Die ARGE Wohnen hat von 1986 bis zum heurigen Jahr 1.500 neue Wohnplätze geschaffen, davon 130 Plätze innerhalb des Anstaltsausgliederungsprogramms.
3.200 Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung werden derzeit in Wien in der Beschäftigungstherapie betreut.
Dr. Walter Eigner
lhw 11-05