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Bis wann darf man behinderte Ungeborene abtreiben?

Kleine aktualisierte politische Farbenlehre der "eugenischen Indikation", die es erlaubt behinderte Kinder bis zur Geburt abzutreiben: Seit dem Regierungswechsel haben rot-grün ihre Standorte gewechselt, während die Regierung betont: An der "Fristenlösung" wird nicht gerüttelt.

 

WIEN. In der seit Jahren schwelenden Diskussion um die bis zur Geburt möglichen Abtreibung behinderter Ungeborener (die so genannte "eugenische Indikation") scheint der Wechsel der Regierungskoalition einen Wechsel der Standpunkte bei Rot und Grün bewirkt zu haben. Die geltende Regelung erlaubt es, über die Fristenlösung hinaus aufgrund einer Behinderung eine Abtreibung vorzunehmen, die bei einem nicht-behinderten Ungeborenen nur erlaubt wäre, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist.

 

Darin haben Organisationen behinderter Menschen -- unter anderem die Lebenshilfe -- immer eine Diskriminierung gesehen, was im Lauf der Jahre auch von Politikern quer durch die Parteien ähnlich eingeschätzt wurde. Etwa von Theresia Haidlmayr, selbst behinderte Behindertensprecherin der Grünen: "Es ist gegen jeglichen Gleichheitsgedanken, dass voraussichtlich behinderte Kinder über die Dreimonats-Frist hinaus abgetrieben werden können. Das ist eine extreme gesetzliche Abwertung von Behinderung." (Jänner 1999, gegenüber "Kathpress").

Grüne 1999: Selektion ist menschenverachtend

Oder: "Hier gestattet der Staat die Selektion von unwertem Leben. Wir lehnen diese menschenverachtende Auslese behinderter Menschen dezidiert ab." (Jänner 1999 in der Wiener Stadtzeitung "Falter"). Die grüne Nationalratsabgeordnete Haidlmayr im Dezember 2000 zum selben Thema (in der "Presse"): Sie sei gegen eine "isolierte Herabsetzung" der Frist, innerhalb derer behinderte Kinder abgetrieben werden dürfen. Die doch recht seltsame Begründung: "So lassen sich behinderte Menschen nicht auseinander dividieren". Die grüne Klubkollegin Madeleine Petrovic ging dieser Tage in einer Diskussion gleich so weit, aus Gründen der Nicht-Diskriminierung Behinderter alle Abtreibungen bis zur Geburt legalisieren zu wollen.

Der Verdacht drängt sich auf, dass es nicht um das Thema geht, sondern darum, wer das Thema aufwirft. War die politische Diskussion um die Eugenische Indikation vor zwei Jahren als Randthema im Streit um die damals unmittelbar bevorstehende Zulassung der Abtreibungspille "Mifegyne" öffentlich aufgeflammt, war es mit Sozialminister Herbert Haupt nun ein FPÖ-Politiker, der die "fristlose" Abtreibung Behinderter zur Diskussion stellte, weil er sie für "untragbar" hält. Er wolle darüber nachdenken lassen, ob eine Verkürzung der "Frist" um drei Monate möglich wäre -- die Abtreibung bei Behinderung des Ungeborenen wäre dann bis zum Ende des sechsten Schwangerschaftsmonats erlaubt.

Der Aufschrei folgte sogleich. SPÖ-Frauenchefin Barbara Prammer erklärte, Haupt wolle die Frauen "entmündigen" und sprach ihm jede Kompetenz ab: "Wer das Selbstbestimmungsrecht der Frauen in der Frage der Fristenlösung zur Diskussion stellt, hat Frauenpolitik nicht verstanden." Allerdings hat Haupt die 12-Wochen-Frist für straffreie Abtreibungen bisher nie in Frage gestellt.

Wie auch immer: Vor zwei Jahren hatte die damalige Frauenministerin Prammer noch anders geklungen. Im "Falter" räumte sie ein, dass die Abtreibung Behinderter bis zum Geburtstermin "grausam" erscheine. Und SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim hatte betroffen gemeint: "Ist das (die Eugenische Indikation, Anm.) noch mit der Menschenwürde vereinbar? Ich glaube, es ist notwendig, diese Bestimmung neu zu überdenken."

 

Erinnerung an die Nazi-Zeit

Eine in der Diskussionsrunde hat ihre Meinung nicht geändert: ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat, selbst Mutter einer behinderten Tochter, hält die Sonder-Abtreibungsbestimmung für Behinderte für "Unrecht". Sowohl Ende 1998 (im "Format") fühlte sie sich an die "Hitlerideologie" erinnert; nun sagte sie, gerade Österreich könne sich keine Gesetzesregelung leisten, die auch "nur im entferntesten an das Dritte Reich erinnert". Dieser Vergleich mit der Nazi-Zeit (der auch in Haidlmayrs Kritik an der "Selektion von unwertem Leben" 1999 durchklang) wurde von der SPÖ diesmal empört zurückgewiesen.

Die FPÖ hat sich an der Debatte um die Eugenische Indikation vor zwei Jahren übrigens nicht beteiligt. Heute wirft Justizsprecher Michael Krüger (FPÖ) der SPÖ vor, dieses heikle Thema "bewusst zu missbrauchen, um Ängste bei den Frauen zu schüren und damit politisch zu punkten". An der Fristenregelung werde "selbstverständlich nicht gerüttelt", sagt er im SN-Gespräch. Aber: Unter dem Aspekt der Nicht-Diskriminierung Behinderter müsse es doch erlaubt sein, die wissenschaftlichen Fortschritte des vergangenen Vierteljahrhunderts "auch in die Eugenische Indikation einfließen zu lassen".

Behinderungen Ungeborener könnten heute früher erkannt werden als Mitte der 70er Jahre, als die Fristenregelung beschlossen wurde. Und, so Krüger: "Es muss auch die Frage legitim sein, warum es Mord ist, ein Kind unmittelbar nach der Geburt zu töten, und warum es legale Abtreibung ist, ein Kind unmittelbar vor der Geburt zu töten."


Tötung behinderter Kinder durch Herzstich

Genau darauf wies vor zwei Jahren im "Falter" auch der Vorstand der Wiener Universitätsklinik für Frauenheilkunde, Peter Husslein, hin: "Die gesetzliche Regelung ist sehr, sehr unbefriedigend. In der Praxis können diese (behinderten, Anm.) Kinder vor der Geburt durch Herzstich getötet werden. Überlebt das Kind dennoch, muss derselbe Arzt lebenserhaltende Maßnahmen setzen."

Dieser Tage sprach sich Husslein in der "Presse" dafür aus, die Frist für die Abtreibung behinderter Ungeborener zu verkürzen -- und mit Ende der 22. Schwangerschaftswoche festzulegen. Dies aus zwei Gründen: Erstens sei bis zur 20. Schwangerschaftswoche in Untersuchungen feststellbar, ob das Kind behindert ist; zweitens beginne die theoretische Lebensfähigkeit eines Neugeborenen mit der abgeschlossenen 22. Schwangerschaftswoche. Danach sollte Abtreibung nur dann erlaubt sein, wenn das Ungeborene nicht lebensfähig ist.

Das Thema "Eugenische Indikation" war zuvor auch schon in der Fragestunde des Gemeinderats diskutiert worden. Sepp Rieder, damals noch Gesundheitsstadtrat, nannte Zahlen: Im Jahr 1999 seien in den Wiener perinatalen Zentren 54 Kinder aus diesem Grund bis zur 24. Schwangerschaftswoche abgetrieben worden, nach diesem Zeitpunkt waren es fünf Fälle.

lhw 01-01-01