Am 6. Juli 2005 wurde vom Nationalrat ein Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen. Die Behindertenorganisationen sind sich einig, dass es sich dabei eher um eine Minimalvariante handelt, vor allem die körperbehinderten Menschen kritisieren die unzureichende Regelung der Barrierefreiheit.
Für Menschen mit geistiger Behinderung bringt das Gesetz Folgendes:
Sie sind als eigener Personenkreis aufgenommen
Das Diskriminierungsverbot erfasst auch die Angehörigen
Auch Belästigung stellt eine Diskriminierung dar
Eine Beweislastumkehr in milder Form ist im Gesetz vorgesehen
Es wird eine Schlichtungsstelle und Mediation geben - hier ist durchaus vorstellbar, dass dies eine wirkliche Verbesserung ist, da im Vorfeld einer Klage vieles geklärt werden könnte
Es wird eine Verbandsklagemöglichkeit geben, dies aber mit der Einschränkung, dass nur die ÖAR eine Verbandsklage einbringen kann und dies auch nur dann, wenn der Bundesbehindertenbeirat mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmt.
Rosa Prinz
lhw 11-05