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Bundesbehindertengleichstellungsgesetz

Am 6. Juli 2005 wurde vom Nationalrat ein Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen. Die Behindertenorganisationen sind sich einig, dass es sich dabei eher um eine Minimalvariante handelt, vor allem die körperbehinderten Menschen kritisieren die unzureichende Regelung der Barrierefreiheit.

 

Für Menschen mit geistiger Behinderung bringt das Gesetz Folgendes:

 

Sie sind als eigener Personenkreis aufgenommen

 

Das Diskriminierungsverbot erfasst auch die Angehörigen

 

Auch Belästigung stellt eine Diskriminierung dar

 

Eine Beweislastumkehr in milder Form ist im Gesetz vorgesehen

 

Es wird eine Schlichtungsstelle und Mediation geben - hier ist durchaus vorstellbar, dass dies eine wirkliche Verbesserung ist, da im Vorfeld einer Klage vieles geklärt werden könnte

 

Es wird eine Verbandsklagemöglichkeit geben, dies aber mit der Einschränkung, dass nur die ÖAR eine Verbandsklage    einbringen kann und dies auch nur dann, wenn der Bundesbehindertenbeirat mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmt.

 

Rosa Prinz

lhw 11-05