HTML Version    Schriftgröße: A A A        

Das Ende der Integration

Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer und die Bundesregierung geben jetzt ein eindeutiges Bekenntnis ab, wie weit die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher gehen darf: Bis zum Polytechnischen Lehrgang und nicht weiter.

 

Dies sieht die vom Ministerrat am Dienstag (18. Juni 2002) beschlossene Schulreform vor. Darin wird das Poly für den gemeinsamen Unterricht geöffnet, der bisher dort nur am Wege eines Schulversuchs möglich war. Gemeinsamer Unterricht in berufs- und allgemeinbildenden Oberstufen, gar eine Matura: So viel Gemeinsamkeit zwischen behinderten und nicht behinderten Jugendlichen will die Regierung nicht erlauben. Dafür wird die Sonderschule endgültig abgeschafft - sie soll künftig "Förderschule" heißen. Motto: Alter Wein in neuen Schläuchen.

Heftige Kritik von Integration Österreich

Die von der Regierung jetzt dem Nationalrat zugeleitete Schulrechtsnovelle stößt auf heftige Kritik durch Integration:Österreich (I:Ö), dem Elternverein für gemeinsamen Unterricht, und anderer Organisationen behinderter Menschen. Unter dem Motto "Matura für geistig behinderte Kinder" fordert I:Ö die "gesetzliche Nichtaussonderung behinderter Kinder in allen Schultypen", erklärt Maria Brandl, Vorsitzende von I:Ö. Die Beschränkung des gemeinsamen Unterrichts auf den Polytechnischen Lehrgang nach der achten Schulstufe sei für behinderte Menschen schwer diskriminierend, erklärte Frau Brandl.

Österreich habe bis zur achten Schulstufe ein ausgezeichnetes Integrationssystem für behinderte Menschen. Dieses europaweite Vorzeigemodell gehe auf den ehemaligen Unterrichtsminister Rudolf Scholten (SP) zurück, erklärte Rene Schindler von Integration Österreich. Dann aber reiße die Integration ab und man könne den behinderten jungen Menschen nichts mehr bieten. Wiederholt wurden in den vergangenen Jahren Fälle von behinderten Jugendlichen bekannt, die an dieser Hürde zu einer qualifizierten weiteren Ausbildung scheiterten oder im besten Falle ein oder zwei Jahre auf dem Weg eines Schulversuchs an die ersten acht Jahre gemeinsamer Schule anschließen konnten.



Kritik des Wiener Stadtschulrats

Praxisfern bezeichnen auch Vertreter des Wiener Stadtschulrats die Begrenzung auf den polytechnischen Lehrgang. "In Wien wählen 90 Prozent der Eltern einen anderen Schultyp als die polytechnische Schule für ihre Kinder. Diese Schule ist für die Integration völlig ungeeignet", stellte Gerhard Tuschel, Landesschulinspektor für Sonderschulen des Wiener Stadtschulrates, fest.

Kritik auch von BIZEPS

Der Entwurf der Unterrichtsministerin sei verfassungswidrig und widerspreche den EU-Richtlinien, kritisierte Martin Ladstätter vom Beratungszentrum "BIZEPS" für behinderte Menschen. Das Gesetz sei diskriminierend und habe eine gewaltige Welle der Ablehnung nach sich gezogen. "Nächstes Jahr ist nicht nur Wahljahr, sondern auch das Jahr der behinderten Menschen. Wenn dieses Gesetz wirklich kommt, dann macht sich Österreich lächerlich", so Ladstätter. Und weiter: "Bildung ist ein Menschenrecht und Menschenrechte gelten für alle."

So lange die Unterrichtsministerin der Ansicht sei, dass Integration "Aufbewahrung" bedeute und den Dialog mit Betroffenen ablehne, könne politisch nicht wirklich die schulische Situation behinderter Jugendlicher verbessert werden, meinte Schindler. Er forderte "massgeschneiderte Schulbildung" für behinderte Kinder in allen Schulformen. "Statt sinnvolle Gesetze zu machen, will Gehrer die Sonderschulen auf Förderschulen umbenennen. Damit drückt sie aber aus, dass alle anderen Schulen nicht fördern. Das ist eine Umettikettierung, die einfach dumm ist", kritisierte Schindler.


Integration in der Oberstufe - ein Gnadenakt

Die Integration ist im Regelschulwesen seit dem Schuljahr 1993/94 verankert. Seit damals haben Eltern das Recht, für ihre Kinder mit Behinderungen einen gemeinsamen Unterricht mit nicht behinderten Kindern in allgemeinen Schulen zu wählen, wobei die besonderen Bedürfnisse der behinderten Kinder durch entsprechende Förderung im Klassenverband berücksichtigt werden müssen.

Mit dem Schuljahr 1997/98 wurde die Fortsetzung der Integration von der fünften bis zur achten Schulstufe (Hauptschule und AHS-Unterstufe) im Regelschulwesen erweitert. Der notwendige Schritt in die Oberstufe - im Herbst 2001 sind die ersten Jugendlichen der neuen Rechtslage in der neunten Schulstufe angelangt - ist aber weiterhin nur durch einen "Gnadenakt" der Behörde auf dem Schulversuchsweg möglich.

 lhw 18-06-02