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Deutscher Bundestag beschließt Gesetz zur Gleichstellung

Mit breiter Mehrheit beschloss das deutsche Parlament das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Rund sechseinhalb Millionen Menschen mit Behinderung soll damit selbstbestimmtes Leben ohne Barrieren ermöglicht werden. Somit wird der Trend zu einklagbaren Grundrechten im internationalen Umfeld bestätigt, nachdem es in den USA bereits seit mehr als einem Jahrzehnt ein entsprechendes Vorbild gibt.

 

Nun muss das Gesetz noch im Bundesrat, der parlamentarischen Ländervertretung noch gebilligt werden. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl Hermann Haack, forderte die Länder dazu auf, den Zustand von 17 verschiedenen Lebenswelten für behinderte Menschen in den einzelnen Bundesländern durch die Annahme des Gesetzes zu verhindern. Bundesminister Walter Riester forderte dazu auf, dass Menschen mit schwerer Behinderung in der Bevölkerung Deutschlands einen Platz in der Mitte der Gesellschaft einnehmen müssten.

Das Gesetz sieht eine Reihe von Verbesserungen vor

  •  Menschen mit Behinderung erhalten nun einen Rechtsanspruch auf einen   Arbeitsassistenten (Vorleser für Blinde, Gebärdendolmetscher etc.), die dafür nötigen Verwaltungsverfahren werden durch Entbürokratisierung beschleunigt


  •  Behörden unterliegen einem "Benachteiligungsverbot": Kein Amt darf einem Menschen mit Behinderung die Ausübung eines Berufes wegen seiner Behinderung untersagen


  •  Wenn ein Bewerber von einem Unternehmen aufgrund seiner Behinderung abgelehnt wird besteht ein Anspruch auf Schadensersatz


  •  Behindertenverbände erhalten ein eingeschränktes Verbandsklagerecht, mit dem behördliche Entscheide gerichtlich überprüfbar werden


  •  Neue Dienstgebäude müssen barrierefrei gebaut werden


  •  Die Bahn muss künftig Fahrzeuge und Gebäude behindertengerecht planen und realisieren


  •  Eine Reform des Mietrechts gibt Menschen mit Behinderung das Recht, ihre Wohnungen und Zugänge ihren Bedürfnissen entsprechend umzubauen


  •  Universitäten sind verpflichtet, neben baulichen Notwendigkeiten auch bei Prüfungen die Belange von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen


Antidiskriminierungsgesetz

Unabhängig von den erzielten Fortschritten betrachtet die Lebenshilfe Deutschland die anstehenden Probleme auf dem Weg zur Gleichstellung noch nicht als erledigt und widmet ihr Interesse daher auch dem Zivilgerichtlichen Antidiskriminierungsgesetz (ZAG), das als Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums vorliegt und insbesondere Interessen der Menschen mit geistiger Behinderung wahrnimmt.

Hierbei soll es zu wesentlichen Verbesserungen bei der bislang gültigen Geschäftsunfähigkeit von Menschen mit geistiger Behinderung kommen. Der Öffentlichkeit ist kaum bewusst, dass erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland rechtlich noch immer Kindern unter sieben Jahren gleichgestellt sind - und daher nicht einmal befugt sind, sich in öffentlichen Lokalen selbst ein Getränk zu bestellen. Der rechtlich unangefochtene Erwerb gewisser Konsumgüter ist jedoch Bestandteil eines Lebens mit Selbstbestimmung. Somit sieht der Entwurf vor, dass "Geschäfte des täglichen Lebens", die mit "geringwertigen Mitteln" getätigt werden, unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Kunden gültig sind. Hingegen soll der Schutz durch Geschäftsunfähigkeit bei hohen Geldbeträgen erhalten bleiben. Eine weitere Folge des Gesetzesentwurfes wäre das Ende eines Ausschlusses von Menschen mit geistiger Behinderung von Versicherungsverträgen.

lhw 08-03-02