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Entzieht sich Heinrich Gross seinem Prozess?

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Noch sieht es so aus, als würden die Opfer der Nazi-Euthanasie der Kinderklinik am Spiegelgrund und ihre Angehörigen zumindest teilweise späte Gerechtigkeit erfahren: Am 21. März sollte der Prozess gegen den Nazi-Psychiater Heinrich Gross wegen neunfachen Mordes beginnen.

 

Aber das Verfahren könnte vorzeitig abgebrochen werden und wie das Verfahren gegen Chiles Diktator Pinochet enden: Knapp vor Prozessbeginn soll sich der Gesundheitszustand des 84-jährigen Arztes verschlechtert haben, sagt sein Verteidiger.

Dem ehemaligen NS-Arzt, der nach dem Zweiten Weltkrieg als Psychiater und Gerichtsgutachter Karriere gemacht hat, wird in einer 57 Seite starken Anklageschrift vorgeworfen, im Sommer 1944 an der Tötung geistig oder körperlich behinderter Kinder mitgewirkt zu haben. Neunfachen Mord als Beteiligter legt ihm die Anklagebehörde konkret zur Last. Hinter dem Prozess steht jedoch ein großes Fragezeichen.

Zuletzt soll Gross zu Hause wiederholt Schwindelanfälle -- etwa nach dem Stiegensteigen -- erlitten haben und zusammengebrochen sein. Auch seine erhebliche Schwerhörigkeit könnte den Fortgang des Schwurprozesses erheblich beeinträchtigen.

Heinrich Gross ist inzwischen 84 Jahre alt, "und er ist ein schwer kranker Mann", wie sein Verteidiger Nikolaus Lehner betont. Neben altersbedingten Veränderungen des Bewegungsapparates machen dem ehemaligen NSDAP-Mitglied -- Gross war der Partei bereits 1932 beigetreten -- seine Zuckerkrankheit und eine Harnblasenentzündung zu schaffen. Vor allem aber leidet er an permanenten Schmerzen im Brustbereich. Mehrmals musste er sich schon wegen Angina Pectoris in Behandlung begeben, und seine Angehörigen befürchten, das Verfahren könne sein Herz zu sehr strapazieren.

Heinrich Gross war jedoch im Vorfeld von einem Sachverständigen für "bedingt verhandlungsfähig" erklärt worden. Der Gutachter, der im November 1999 vom Gericht den Auftrag erhalten hatte, den Gesundheitszustand des pensionierten Primars zu klären, stellte dazu wörtlich fest: "Die Bedingungen, unter denen der Mann aus gerichtsmedizinischer Sicht an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen kann, sind regelmäßige großzügige Pausen nach einer Verhandlungsdauer von bis zu zwei Stunden und optimalerweise die Beistellung einer Hilfsperson, die den Mann bei möglichen Schwindelanfällen im Zusammenhang mit Lageveränderungen unterstützen kann".

Alls dies beachtete der Vorsitzende des Schwurgerichts, Richter Karlheinz Seewald, in seinem geplanten "Prozessfahrplan". So zog er beispielsweise zur "medizinischen Überwachung" des Angeklagten einen Internisten bei. Vor wenigen Tagen beantragte der Verteidiger jedoch eine neuerliche Untersuchung seines Mandanten, da sich dessen Befindlichkeit weiter verschlechtert habe.

Im Interesse seines Klienten wolle er keine detaillierte Stellungnahme abgeben, meinte Rechtsanwalt Nikolaus Lehner auf Anfrage der APA. Doch war zu erfahren, dass Gross demnächst von einem Kardiologen und einem Psychologen neuerlich untersucht werden wird, wobei sich jedenfalls letzterer noch vor dem ersten Verhandlungstermin mit dem 84-Jährigen zusammen setzen soll.

Im Landesgericht hält man es auf Grund all dessen für wahrscheinlich, dass nach dem ersten Termin die Verhandlung auf Grund der angeschlagenen Gesundheit des Angeklagten zumindest vorläufig abgebrochen werden muss. Der Richter gab sich dazu gegenüber der APA bedeckt. Auch Staatsanwalt Michael Klackl wollte zur Sache selbst nichts sagen, betonte jedoch heute, Freitag: "Über den Einzelfall hinaus hat es eine symbolische Bedeutung, wenn Heinrich Gross jetzt auf der Anklagebank sitzt. Es zeigt die Bereitschaft der Justiz zur Geschichtsbewältigung."

Was auch immer am 21. März passieren wird: Verteidiger Nikolaus Lehner erhofft sich einen "rein juristischen Prozess, den wir nicht ins Politische absaufen lassen wollen", wie er in seiner knappen Stellungnahme erklärte.

März 2000 / spu