Die Arbeitsgemeinschaft Menschenrechte für Staatsbürger mit geistiger Behinderung (eine Gemeinschaftsinitiative der Lebenshilfe Wien und Lebenshilfe Steiermark) veranstaltete heute vormittag eine Pressekonferenz zum Thema Schulintegration.
Die nächste Bundesregierung muss den mehrjährigen Stillstand bei der Fortführung des Rechts auf gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Jugendlicher in der Oberstufe der Schulen beenden. Das Recht auf Integration behinderter Jugendlicher soll auch für die 9. bis 12. bzw. 13. Schulstufe gesetzlich verankert werden. Damit soll der bereits für die Schulstufen 1 bis 8 bestehende gesetzliche Anspruch auf gemeinsamen Unterricht in diesem für den späteren Lebensweg besonders wichtigen Schulabschnitt weitergeführt werden.
Diese aktuelle Forderung für die Verhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung richten Interessenvertretungen der Familien mit behinderten Jugendlichen an alle im Nationalrat vertretenen Parteien. Für die neue Legislaturperiode und die nächste Bundesregierung soll die Weiterführung des gemeinsamen Unterrichts eine Priorität der Bildungspolitik sein, verlangt die Arbeitsgemeinschaft Menschenrechte für Staatsbürger mit geistiger Behinderung. Die Arge Menschenrechte wird von der Lebenshilfe Wien und der Lebenshilfe Steiermark getragen, die Familien mit behinderten Angehörigen vertreten, davon überwiegend Angehörige mit geistiger Behinderung.
Unverzichtbare Basis für die Gleichstellung behinderter Menschen „Der Integrationszug, bei dem Österreich unter den europäischen Schulsystemen eine führende Rolle eingenommen hat, ist ins Stocken geraten“, erklärte Dr. Walter Eigner von der Lebenshilfe Wien. Zwar haben Kinder mit Behinderungen, vertreten durch ihre Eltern, seit 1993 das gesetzlich verbriefte Recht, sich anstelle einer Sonderschule für den gemeinsamen Unterricht mit nicht behinderten Kindern an der Volksschule zu entscheiden. 1997 wurde dieses Recht auf Integration auch auf die fünfte bis achte Schulstufe sowohl für die Hauptschulen als auch die AHS (Allgemeinbildenden Höheren Schulen) ausgedehnt. |
Prinzip der "inneren Differenzierung"
Kinder mit Behinderungen werden dabei ganz entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen mit Hilfe zusätzlicher Lehrer unterrichtet: Jedes Kind erhält so – in einem gemeinsamen Klassenverband – einen seiner Situation optimal angepassten Unterricht. Das Prinzip der „inneren Differenzierung“, wie dies von Pädagogen genannt wird, führt darum nicht nur für Kinder mit Behinderungen, sondern auch für ihre nicht behinderten Mitschüler zu einer deutlichen Verbesserung des Unterrichtsangebots durch Individualisierung.
Ich muss draußen bleiben?
Aber die dringend nötige Weiterführung des gemeinsamen Unterrichts an der neunten bis zwölften Schulstufe, die ab dem Schuljahr 2001 erforderlich gewesen wäre, wurde nicht umgesetzt. „Nach acht Jahren gemeinsamen Unterrichts heißt es plötzlich für behinderte Jugendliche: Ich muss draußen bleiben“, kritisierte Eigner. Für hunderte Jugendliche bedeutete dies in den vergangenen Jahren, dass ihre Möglichkeiten zu einer abschließenden schulischen Bildung und beruflichen Ausbildung dramatisch eingeschränkt, in vielen Fällen sogar völlig unmöglich gemacht wurden.
Auch eine vom Elternverein „Integration:Österreich“ im Frühjahr 2005 in den Nationalrat eingebrachte BürgerInnen-Initiative zur „rechtlichen Absicherung integrativer (Aus)-Bildungsangebote für behinderte Jugendliche ab der neunten Schulstufe“ blieb im dafür zuständigen Ausschuss unbehandelt.
„Unsere Forderung ist klar und einfach: Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, vertreten durch ihre Eltern, können sich ohne Ausnahme frei für den Schulbesuch jeder Art von schulischem Angebot in der achten bis 13. Schulstufe entscheiden“, sagte Ursula Vennemann, Präsidentin der Lebenshilfe Steiermark, „ob polytechnischer Lehrgang, berufsbildende Schule, BMS, BHS und AHS oder Sonderschule“. Dies soll rechtlich völlig analog zu den bereits bestehenden Regelungen für Primarstufe (erste bis vierte Schulstufe) und Sekundarstufe I (fünfte bis achte Schulstufe) im Schulorganisationsgesetz verankert werden.
Heimliche Erfolgsstory
„Dabei ist Integration die heimliche Erfolgsstory der österreichischen Schulen“, erklärte Vennemann. In weniger als zehn Jahren ist der Anteil der behinderten Kinder im Volksschulalter, die gemeinsam unterrichtet werden, von rund 30 auf fast 60 Prozent gestiegen. Über alle Schularten der ersten acht Schulstufen gerechnet besuchten im Schuljahr 2002/03 (die jüngsten bundesweit verfügbaren Zahlen) bereits mehr als die Hälfte (52,5 Prozent) aller Kinder mit „sonderpädagogischem Förderbedarf“ – so die Bezeichnung in den Schulgesetzen – eine allgemeine Schule, der Rest Sonderschulen. Noch beeindruckender ist die Bilanz in der Steiermark: im Schuljahr 2005/06 besuchten bereits 85% aller Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den ersten acht Schulstufen eine allgemeine Schule.
Diese Entwicklung wird, trotz anfangs heftiger Debatten, inzwischen von einer großen Mehrheit der Expertinnen und Experten in diesem Bereich begrüßt. Das zeigte erst in diesem Frühjahr die Studie „Qualität in der Sonderpädagogik“, die unter der Leitung von Dr. Werner Specht am Grazer Zentrum für Schulentwicklung erstellt wurde. Demnach stimmten über 80 Prozent von 310 befragten Fachleuten der Aussage zu, dass sich „die Förderung von Kindern in Integrationsklassen im Allgemeinen bewährt hat“ (43,2 Prozent „stimme voll zu“, 38,7 Prozent „stimme eher zu“). „Völlig“ oder „eher“ ablehnend äußerten sich nur 3,9 Prozent der Befragten.
Die Lebenshilfe appelliert an alle politischen Parteien, in der kommenden Legislaturperiode die seit langem geforderte Weiterführung der Schulintegration behinderter Jugendlicher in die Sekundarstufe II gesetzlich zu verankern.
24.Oktober 2006 / lhw
Rückfragehinweis:
Hr. Mag. Bernhard Schmid
Generalsekretär
Lebenshilfe Wien
Tel.: 01-8122635/47
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