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Forderungen der Lebenshilfe Wien zu 2003

Schon jetzt werden Schwangerschaften mit auffälligem Befund zu 90 Prozent abgebrochen, und bei künstlicher Befruchtung will die Medizin am liebsten schon vor einer Schwangerschaft zwischen wertem und unwertem Leben aussortieren. In einem offenen Brief fordert die Lebenshilfe Wien Bundeskanzler Wolfgang Schüssel auf, sich gegen die Zulassung der Prä-Implantations- Diagnose (PID) auszusprechen und ein umfassendes Beratungsangebot für schwangere Frauen zu schaffen, die eine pränatale Diagnose in Anspruch nehmen wollen. Andere Forderungen der Lebenshilfe Wien zum "Europäischen Jahr behinderter Menschen": Ersatzlose Streichung der diskriminierenden "eugenischen Indikation" für Abtreibungen, Nicht-Ratifizierung der Bio-Medizin-Konvention, ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen, und eine Fortsetzung der Integration an den Schulen über die neunte Schulstufe hinaus. Wir bringen den Text des offenen Briefes vom 27. März 2003.

 




"Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!

Die Lebenshilfe Wien ist heute Träger von Werkstätten und Wohnhäusern, in denen sie mittlerweile an die 400 KlientInnen betreut. Sie ist aber auch Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung und als solche um eine kooperative Zusammenarbeit mit Politik und Öffentlichkeit bemüht.

In Ihrer Regierungserklärung sprechen Sie davon, das "Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen" zum Anlass zu nehmen, die Anliegen und Wünsche dieser Personengruppe in den Mittelpunkt zu stellen und eine Vertiefung der sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen anzustreben.

Leider können wir uns auf den schon erreichten Zielen nicht ausruhen -- im Gegenteil: Das gesellschaftliche Klima der letzten Jahre hat sich dahingehend verändert, dass wir um einige der schon erkämpften Ziele wieder fürchten müssen. Das Bild des Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit ist noch immer negativ behaftet und in vielen Bereichen ist der Wind wieder "rauer" geworden.

 

Medizin und Forschung entwickeln immer verfeinerte Methoden, um schon in einem vorgeburtlichen Stadium behinderte Kinder "auszumerzen". Pränatale Diagnose (PND) wird eingesetzt, um vermeintliches Leid zu verhindern -- Schwangerschaften mit auffälligem Befund werden zu 90% abgebrochen. Mediziner fordern indes schon den nächsten Schritt: Die Zulassung der Präimplantationsdiagnose (PID), bei der schon in der Petrischale ausgewählt wird, wer leben darf und wer nicht.

Wir appellieren an Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sich gegen eine Zulassung der PID und für eine Auslagerung der Pränatalen Diagnose aus der Schwangerenvorsorge inkl. der Erschaffung eines flächendeckenden qualifizierten und umfassendes Beratungsangebotes für Schwangere, die Pränatale Diagnose in Anspruch nehmen wollen, einzusetzen!

 

In Österreich existiert -- europaweit in dieser Form einzigartig - die legale Möglichkeit, Kinder mit Behinderung bis zur Geburt unter der "eugenischen Indikation" (§97, Abs.1, Punkt 2, 2. Fall StGB) straffrei abzutreiben. Eine diskriminierende Bestimmung, die noch immer nicht abgeschafft wurde, im Gegenteil: Mediziner bewerben den Fetozid, damit bei Spätabtreibungen sichergestellt ist, dass die Kinder nicht lebend zur Welt kommen. Wo bei anderen Kindern alles getan wird, um sie am Leben zu erhalten, werden Kinder mit Behinderung zu Menschen zweiter Klasse gemacht, deren "Geburtsvermeidung" man anstrebt und unterstützt.

Wir appellieren an Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, für eine ersatzlose Streichung dieser diskriminierenden und menschenverachtenden Bestimmung aus dem Strafgesetzbuch einzutreten und dafür zu sorgen, dass der Staat Österreich keine Einteilung in "lebenswert" und "lebens-unwert" zulässt!

 

Die Bio-Medizin-Konvention, die in Österreich noch nicht ratifiziert ist, bringt die Gefahr der Forschungsmöglichkeit an einwilligungsunfähigen Menschen. Wiederum eine diskriminierende Regelung, die Menschen mit Behinderungen zu ungeschützten Forschungsobjekten degradiert.

Wir appellieren an Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sich dafür stark zu machen, dass Österreich weiterhin ein Land mit strengen Schutzregelungen in der Forschung bleibt und die Bio-Medizin-Konvention nicht ratifiziert!

 

Österreich hat noch immer kein Gleichstellungsgesetz. Trotz Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes ("Benachteiligungsverbot wegen Behinderung") werden StaatsbürgerInnen mit Behinderung noch in vielen Lebensbereichen diskriminiert. Diese Personengruppe muss durch ein Behindertengleichstellungsgesetz rechtlichen Schutz für ihre Bedürfnisse erhalten. Nur mit Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung eines entsprechenden Gesetzes ist gewährleistet, dass die Rechte dieser StaatsbürgerInnen gewahrt werden können.

Wir appellieren an Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, Ihr Versprechen der Erarbeitung eines Bundesbehinderten- gleichstellungsgesetzes in diesem Jahr umzusetzen und damit ein Zeichen zu setzen, dass in Österreich Menschen mit Behinderungen wirklich GLEICH wie andere Menschen behandelt werden!

 

Die Umsetzung der Schulintegration ist in vielen Bereichen noch mangelhaft und Österreichweit nicht gleich gut durchgeführt worden. Es ist nach wie vor noch keine Selbstverständlichkeit in Österreich, dass Erziehung ohne Aussonderung ein Menschenrecht ist und kein Geschenk, für das einige Menschen mit Behinderung dankbar sein müssen.

Wir appellieren schließlich an Sie, mit Ihrer Regierung dafür Sorge zu tragen, dass die Möglichkeit gewährleistet ist, dass Kinder mit Behinderungen gemeinsam mit nicht-behinderten Kindern über die 9. Schulstufe hinaus unterrichtet werden können und dass aus diesem gemeinsamen Unterricht dann auch gemeinsame Arbeitsmöglichkeiten erwachsen.

Wir hoffen auf die Einhaltung der von Ihnen für Ihre Regierung formulierten Zielsetzung einer umfassenden Integration von Menschen mit Behinderung und sind zu einer kooperativen Zusammenarbeit jederzeit bereit.


Mit vorzüglicher Hochachtung und freundlichen Grüssen,

Dr. Karl Müller
Präsident der Lebenshilfe Wien
Sen.atspräsident. des OGH i.R."


Rückfragen:
Susanne Haslinger, Öffentlichkeitsarbeit
Die Lebenshilfe Wien
T +43-1-812-2635-22
E s.haslinger@lebenshilfe-wien.at