Gehörlose Frau darf nicht Lehrerin werden |
Schulintegration hin, Verfassungsverbot der Diskriminierung her: Trotzdem wird einer gehörlosen jungen Frau die Ausbildung zur Lehrerin verweigert. Der jüngste Diskriminierungsfall – justament im "Europäischen Jahr behinderter Menschen" – zeigt, dass die Haltung des zuständigen Bildungsministeriums weiterhin gegen die Integration behinderter Menschen gerichtet ist.
Einer gehörlosen 22-jährige Linzerin wird durch das Bildungsministerium die Ausbildung zur Lehrerin für Sonderschulen verweigert, berichtete der Standard (3. März 2003). Das Ministerium beruft sich dabei auf die gesetzlichen Bestimmungen, wonach körperliche Eignung Voraussetzung für den Abschluss an einer Pädagogischen Akademie (Pädak) sei. "Es geht mir nicht darum, eine Symbolfigur zu sein", erklärte die junge Frau im Standard, "ich möchte einfach das Gleiche erreichen können wie jemand, der hört". Derzeit ist die 22-jährige ausserordentliche Studentin an der Linzer Pädak und will um ihr Recht auf ein ordentliches Studium kämpfen. Ihr Ziel sei es vor allem, Kindern die Gebärdensprache perfekt beizubringen, da für gehörlose Menschen die Lautsprache wie eine Fremdsprache sei. "Es gibt sehr wenige Lehrer, die mit gehörlosen Eltern und Kindern in Gebärdensprache kommunizieren können."
Dass dieses Vorhaben nicht so rasch Wirklichkeit werden kann, dafür sorgt im Bildungsministerium der frühere Sonderschullehrer und jetzige Sektionschef Heinz Gruber, der sich als strenger Hüter des Gesetzes versteht. "Wir sind als Ministerium verpflichtet, auf die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu achten", wird Gruber im Standard zitiert. Es gebe eben den Passus der körperlichen Eignung im Gesetz. Daneben deklarierte sich Gruber einmal mehr -– entgegen den internationalen Entwicklungen in diesem Bereich –- als Verfechter der Lautsprache und Gegner der Gebärdensprache im Unterricht. Im Richtungsstreit, ob man die Laut- oder die Gebärdensprache im Unterricht forcieren soll, habe sich Österreich für die Lautsprache entschieden, erklärte Gruber laut Standard.
Geschichte der Gebärdensprache
Wie weit sich "Österreich" für die Gebärdensprache entschieden hat, lässt sich diskutieren; erst 1999 beschloss der Nationalrat, dass die Gebärdensprache vor Gericht offiziell zugelassen ist. Allerdings waren es die deutschsprachigen Sonderpädagogen, die seit dem 19. Jahrhundert einen besonders heftigen Kampf gegen die Gebärdensprache führten. 1880 beschlossen Sonderpädagogen bei einem Kongress in Mailand, die Gebärdensprache zu ächten und ausschließlich Lippenlesen zur Sprache zu führen. Das Ergebnis war, dass die Zeichensprache – ähnlich der Sprache unterdrückter Minderheiten in Nationalstaaten – nur mehr im Untergrund gesprochen wurde. Erst in den vergangenen Jahrzehnten fand die Gebärdensprache über die USA, wo sie nie verboten war, wieder zurück nach Europa. Österreich hinkt in der Umsetzung dieser Entwicklung weiterhin nach, wie neben dem aktuellen Beispiel das Fehlen einer entsprechenden Ausbildung zeigt, oder der Umstand, dass Lehrer für gehörlose Schüler die Gebärdensprache nicht beherrschen müssen und in ihrer Mehrheit auch nicht beherrschen.
Harte Kritik am Bildungsministerium
Harte Kritik an der Entscheidung des Bildungsministeriums kommt vom Direktor der Pädak in Linz, Josef Fragner. "Die Studentin ist durch diese Entscheidung bei der Berufsausübung sehr eingeschränkt. Sie kann von der Schulbehörde nur als Zweitlehrerin angestellt werden", sagte Fragner im "Standard". Er fordert Integration auch auf der Ebene von Lehrerausbildungen und Lehrern ein: "So untersagte das Ministerium beispielsweise einer Religionslehrerin, die nach einem Unfall im Rollstuhl saß, eine Ausbildung an der Pädak zur Sonderschullehrerin", nannte Fragner ein weiteres Beispiel für die Diskriminierung behinderter Menschen im Bildungsbereich.
Vielleicht liegt es an einem neuen Mitglied der Bundesregierung, für Nachhilfe im Bildungsbereich zu sorgen: Die neue Gesundheits- und Frauenministerin Maria Rauch-Kallat kann der Kollegin im Bildungsbereich und ihrem Sektionschef Gruber aus eigener Anschauung glaubhaft machen, dass eine Behinderung kein Ausschließungsgrund für erfolgreiche Tätigkeit als Lehrerin sein muss – schließlich hat auch die sehbehinderte Tochter von Frau Rauch-Kallat eine Karriere als Lehrerin eingeschlagen.
lhw 04-03-03