Gerechtigkeit auf unbestimmt Zeit vertagt | 1 2 3 4 5 6 7 |
So einfach ist das. Der vorsitzende Richter fragt den des neunfachen Mordes an Kindern beschuldigten Nazi-Psychiater Heinrich Gross, ob er die Ausführungen seines Kollegen verstanden habe, der ihn begutachtet hat. Darauf Gross "Ich höre, aber ich verstehe es nicht." Kurz darauf ist der Prozess zu Ende: Auf unbestimmte Zeit vertagt.
Dabei hatte Psychiater Reinhard Haller, der den Psychiater Gross begutachtete, zwar eine fortschreitende Demenz festgestellt. Aber die Frage nach der Verhandlungsfähigkeit sei keine medizinische, sondern eine des Gerichts, sagte Haller. Und das Gericht entschied, dass nach 55 Jahren des Zuwartens weiter vertagt werden soll. Die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer des "Spiegelgrunds", des heutigen psychiatrischen Krankenhauses Baumgartner Höhe, können wohl diesem Satz zustimmen: Sie hören, aber sie verstehen nicht.
Nach nur 30 Minuten Verhandlungsdauer hat der Mordprozess gegen den früheren NS-Arzt Heinrich Gross am Dienstag, den 21. März 2000, im Wiener Landesgericht ein vorläufiges Ende gefunden, das anbetracht des Alters des Angeklagten und der Umstände ("fortschreitende Demenz") wohl auch ein endgültiges sein wird. Der Schwursenat unter dem Vorsitz von Richter Karlheinz Seewald vertagte das Verfahren auf unbestimmte Zeit. Grund dafür sei die Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten. Gross soll in einem halben Jahr erneut auf seine Verhandlungsfähigkeit untersucht werden.
Zuvor hatte der psychiatrische Gerichtsgutachter Primar Dr. Reinhard Haller eine "fortgeschrittene vaskuläre" Demenz festgestellt. Gleichzeitig hatte Haller jedoch auch erklärt, dass Gross dem Verfahren sehr wohl folgen könne, im Ausmass von jeweils fünf bis zehn Minuten. Über die Verhandlungsfähigkeit zu Entscheiden sei Sache des Gerichts und nicht der Medizin, sagte Haller.
Schon vor Beginn des Prozesses kam es zu tumultartigen Szenen, da vom Gericht das ungeheure Interesse am Verfahren offensichtlich unterschätzt wurde. Obwohl rund 200 Personen, darunter rund 60 Journalisten mit Kamerateams und Fotografen, dem Verfahren folgen wollten, war nur ein kleiner Saal mit rund 40 Sitzplätzen vorgesehen; stehende Zuhörer wollte das Gericht nicht zulassen. Es kam zu Drängereien, um eine gute Startposition für einen der vorhandenen 40 Sitzplätze zu ergattern.
Gross selbst wurde von einem Gehilfen seines Verteidigers Nikolaus Lehner in den Gerichtssaal begleitet. Der 84-jährige Psychiater, der laut Anklage im Sommer 1944 als junger Arzt in der Wiener Euthanasieklinik "Am Spiegelgrund" an der Tötung von neun behinderten Kindern mitgewirkt haben soll, machte einen gesundheitlich schwer angeschlagenen Eindruck. Als ihn Seewald nach 15-minütiger Verspätung endlich nach seinen persönlichen Daten befragen konnte, antwortete Gross, er höre "sehr schlecht". "Können Sie mich verstehen?" wollte der Richter wissen. "A bissl", antwortete Gross.
Es folgte der Vortrag Hallers. Er hatte bereits im Mai 1998 Heinrich Gross untersucht und dabei eine beginnende vaskuläre Demenz bei dem Angeklagten festgestellt. "Das äussert sich in einem Nachlassen der Gehirnleistung, also einer verlangsamten Denkleistung und einem verminderten Gedächtnis", sagte der Gutachter. Gross habe damals aber Aktivität, Interesse gezeigt und auch -- wie es bei dem Psychiater offenbar Usus war -- vom Besucher Haller ein Foto geschossen.
"Wenn man zur Sache selbst gekommen ist, sagte er: 'Daran kann ich mich nicht erinnern.'", erzählte Haller. Gross habe aber ein äusserst detailreiches Wissen aus jener Zeit gezeigt. "Hier war sicher schon eine beginnende Kritiklosigkeit zu bemerken, sonst hätte er sich anders verantwortet", meinte der Gutachter.
Die zweite Untersuchung, in der vergangenen Woche durchgeführt,
brachte laut Haller einen "klinischen Eindruck von einem fortgeschrittenen Krankheitsverlauf". Der Gutachter: "Es war nichts mehr hier von Spontan-Aktivität, nichts von detailreicher Erinnerung zu bemerken." Gross habe "abgestumpft" gewirkt. Laut Haller kann der Angeklagte dem Verfahren etwa fünf bis zehn Minuten folgen.
Nikolaus Lehner stellte daraufhin den Antrag auf Verhandlungsunfähigkeit. Nach kurzer Beratung wurde vertagt. Als Begründung gab Seewald an, dass sich der Zustand von Gross erheblich verschlechtert hat und dass dem des neunfachen Mordes an Kindern Angeklagten es nicht -- wie es sowohl in der österreichischen Strafprozessordnung wie auch in der Menschenrechtskonvention verankert sei -- möglich ist, "organisch an der Wahrheitsermittlung mitzuwirken".
Staatsanwalt Michael Klackl erklärte gleichfalls, dass der vorläufige Abbruch des Verfahrens "nicht wünschenswert" sei. Zwar bedauere er sehr, dass es dazu gekommen sei, jedoch hätten ihn das "schlüssige Gutachten" und der "persönliche Eindruck des Angeklagten" von der "Richtigkeit der Entscheidung" überzeugt.
März 2000 / spu

