Unter dem Titel "Behinderten-Gleichstellungsgesetz - auch für Menschen mit geistiger Behinderung?" fand am 20.5.2008 eine Veranstaltung der Lebenshilfe Wien statt, an der rund 40 Personen aus verschiedensten Ausgangssituationen regen Anteil nahmen.
Die Teilnehmer hatten zwar einen unterschiedlichen Hintergrund – Mitglieder und Angehörige, Selbstvertreter und Vorstandsmitglieder, Betreuer und Experten aus Beratungseinrichtungen -, es einte sie aber ein Interesse: mehr Informationen über die noch weithin unbekannten und daher auch ungenutzten Möglichkeiten des Gleichstellungsgesetzes zu erhalten, welches seit 1.1.2006 in Kraft ist. Und nichts könnte den Nachholbedarf mehr untermauern als folgende Zahlen: seit fast 2 ½ Jahren sind rund 260 Schlichtungen durchgeführt worden; davon befassten sich lediglich 4 (vier!) mit Menschen mit geistiger Behinderung!
Lebhafte Falldiskussion
Am Beginn brachten Experten in eigener Sache ihre Erfahrungen mit Diskriminierungen ein: Peter Rausch berichtete, dass ihm von der Zahnärztin mehrere Zähne gezogen worden seien, ohne ausreichend über den Eingriff aufgeklärt worden zu sein. Heidi Tomacek wiederum erinnerte sich an eine unfreundliche und beleidigende Behandlung durch eine Verkäuferin. Während der erste Fall aufgrund der Schwere des Eingriffs abhängig von der einsichtsfähigen Zustimmung des Betroffenen ist, anderenfalls ein Eingreifen sogar den Straftatbestand der Körperverletzung nach sich zieht, ist der zweite Fall davon abhängig, ob die Verkäuferin explizit aus dem Grund der Behinderung der Kundin sich diskriminierend verhalten hat, anderenfalls würde das Behindertengleichstellungsgesetz nicht zur Anwendung kommen.
Eine Mutter berichtete darüber, dass im Zuge des Pflegegeld-Einstufungsverfahrens Amtsärzte, die meist zu wenig über die Behinderung des Kindes wüssten, in unwürdiger und diskriminierender Weise nur über die Defizite des Kindes in seiner Anwesenheit sprechen würden.
Eine andere Mutter wiederum fühlte sich benachteiligt, weil ihr erwachsener Sohn mit geistiger Behinderung keine Unfallversicherung abschließen darf (Ausschluss in den allgemeinen Versicherungsbedingungen).
Die Diskussion, welche durch viele Fragen und Beispiele aus dem Publikum sehr lebendig geführt wurde, bekam ihren Zusammenhalt durch die Moderation und die theoretische Einführung in die Kernelemente des Behindertengleichstellungsgesetzes durch Bernhard Schmid. Den Praxisbezug zum Vollzug der Schlichtungsverfahren gab Otto Jarisch, Schlichtungsreferent des Bundessozialamts, der auf Anfrage betonte, dass die Schlichtungsreferenten um eine Streitschlichtung zur Zufriedenheit aller Beteiligten bemüht seien. Hiermit ginge auch eine strikte Unparteilichkeit einher. Sehr wohl werden aber Schlichtungswerber umfassend über die Möglichkeiten und bereits stattgefundene ähnliche Referenzfälle (anonymisiert) beraten.
Lebenshilfe Wien hilft
Wer ganz gezielt und durchaus „parteiisch“ aus Sicht von Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörigen beraten werden möchte, ist in der Beratungsstelle der Lebenshilfe Wien bestens aufgehoben
Mag. Ingrid Wick, Tel. 01/812-26-35-22, Mail
Mag. Bernhard Schmid, Tel.: 01/812-26-35-47, Mail
Nach Möglichkeit unterstützen und begleiten wir Sie auch gerne bei konkreten Schlichtungsverfahren.
13. Juni 2008 / lhw BS