Textversion    Schriftgröße: A A A

Gross-Prozess beginnt 21. März 2000

1 2 3 4 5 6 7

Spät, aber doch wird ab 21. März 2000 im Wr. Landesgericht für Strafsachen ein für die Medizin und die Justiz gleichermaßen unrühmliches Kapitel aus der Geschichte aufgearbeitet: Der umstrittene Psychiater Heinrich Gross, der bis Ende der 90er Jahre am selben Gericht als Sachverständiger fungiert hat, muss sich nun eben dort wegen neunfachen Mordes verantworten.

 

Der inzwischen 84-Jährige soll laut Anklage zwischen dem 17. Juli und dem Spätsommer 1944 in der berüchtigten Wiener Euthanasieklinik "Am Spiegelgrund" an der Tötung von in der Nazi-Diktion "lebensunwerten" Kindern beteiligt gewesen sein. Konkret legt ihm die Anklageschrift zur Last, in sechs Fällen die "Aufnahmeuntersuchungen" selbst durchgeführt und damit das Schicksal der betroffenen Kinder besiegelt zu haben. Drei Mal soll Gross auf Herbeiführung einer Lungenentzündung eingeleitete Behandlungen fortgesetzt haben -- eine in der Kinder-Klinik angeblich viel erprobte Methode, um den Tod der kleinen Patienten zu beschleunigen. Schliesslich wird Gross noch vorgeworfen, ein behindertes Kind direkt an den zuständigen Reichsausschuss gemeldet und damit gleichsam dessen Todesurteil unterschrieben zu haben.

Formell hat Richter Karlheinz Seewald das Verfahren zwar noch nicht ausgeschrieben, die Termine stehen allerdings bereits fest. Insgesamt sind vorläufig acht Verhandlungstage vorgesehen, wobei die einzelnen Termine nie länger als zwei Stunden dauern werden. Länger ist der gesundheitlich angeschlagene Gross, für den die Unschuldsvermutung gilt, einem ärztlichen Gutachten zufolge nicht verhandlungsfähig. Darin wurde dem Gericht auch nahe gelegt, dem 84-Jähren "genügend Pausen" zu gönnen und vorsorglich für die Beistellung einer "Hilfsperson" zu sorgen. Dem Vernehmen nach wird daher ein Internist dem Verfahren beiwohnen.

Kronzeugin der Anklage wird die pensionierte Ärztin Marianne T. sein, die vor über 50 Jahren mit Gross "Am Spiegelgrund" gearbeitet hat. Sie wurde nach Kriegsende deswegen verurteilt. Jetzt belastet sie Heinrich Gross, gegen den es stets Verdachtsmomente gegeben hatte, die aber Jahrzehnte hindurch offenbar nicht ausreichten, um ihn vor Gericht zu stellen. Ein Verfahren wegen Anstiftung zum Totschlag wurde jedenfalls vor über fünfzig Jahren eingestellt.

Vor dem U-Richter deponierte Marianne T. nun, Gross habe "von Anfang an Bescheid gewusst". Er habe "Todesbeschleunigungen" durchgeführt, indem er diesbezügliche Aufträge des "Reichsausschusses zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden" an das Pflegepersonal -- vor allem eine darauf anscheinend "spezialisierte" Schwester S. -- weiter reichte. Diese Vorgangsweise habe "auch seine innerliche Billigung erfahren", so Marianne T. im Vorverfahren wörtlich.

Sollte es keine Verzögerungen oder zusätzliche Beweisanträge geben, könnte der Mordprozess am 31. März zu Ende gehen.