Um die Hormonbehandlung eines neunjährigen Mädchen mit schwerer Behinderung, die dessen weiteres Wachstum unterbindet, ist eine heftige Kontroverse ausgebrochen. Ihre Eltern haben jetzt erstmalig ihre Entscheidung verteidigt: Diese sei nötig gewesen, um die Lebensqualität ihres Kindes zu erhalten.
Seattle/Wien – Ashely ist nur mit ihrem Vornamen bekannt, aber die Geschichte des neunjährigen Mädchens hat in den USA nunmehr eine heftige ethische Kontrovere um ihre Behandlung ausgelöst. Das Mädchen aus Seattle im US-Bundesstaat Washington kann nicht essen, nicht gehen oder sich bewegen. Vor zwei Jahren haben sich die Eltern mit ärztlicher Unterstützung zu einer Hormonbehandlung entschieden, die darauf hinausläuft, dass das weitere Wachstum des Kindes unterbunden wird. Erstmals haben jetzt die Eltern, deren Identität nicht bekannt gegeben wurde, ihre Entscheidung auf einem Blog verteidigt. Ihre Begründung: Dies würde Ashleys Lebensqualität stützen.
Kurz nach ihrer Geburt wurde bei Ashley eine schwere Hirnschädigung diagnostiziert, die dazu führte, dass das Kind Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme hatte und weitgehend bewegungsunfähig blieb. Im Alter von sechseinhalb zeigte Ashley Zeichen einer frühen Pubertät, was nach Angaben ihres Arztes bei Kindern mit dieser Form von Behinderung nicht ungewöhnlich sei. Ihre Eltern entschieden sich damals für eine Hormonbehandlung zur Unterbindung des weiteren Wachstums. Durch einen kleineren Körper sei es leichter, Ashley in das Familienleben einzubeziehen und ihre Risken weiterer gesundheitlicher Probleme etwa durch Wundliegen zu verringern, begründen die Eltern ihre Entscheidung.
"Lebensqualität maximieren" |
Das Blog der Eltern über Ashley (in Englisch) Bericht der Zeitung Seattle Post Intelligencer (in Englisch) Bericht des ORF Mittagsjournals vom 5. Jänner 2007 mit Stellungnahmen aus Österreich (erfordert Windows Media Player) |
In Österreich unmöglich?
In Österreich sei eine solche Behandlung rechtlich nicht möglich. Das erklärten Mitarbeiter des Instituts für Ethik und Recht der Medizin der Universität Wien in einem Bericht des ORF Mittagsjournals über "Ashleys Behandlung". Die Sterilisation von Menschen mit Behinderung sei seit 2000 in Österreich verboten, sagte die Juristin Maria Kletecka-Pulker.
Auch Institutsvorstand Ulrich Körtner hält diese Art von Eingriff in Österreich für nicht erlaubt und auch ethisch "einen Grenzfall", erklärte der Theologe im ORF-Radio. Zwar gebe es "Situationen, die man nicht immer unter allgemeinen Regeln fassen" könne. Aber "im Zweifelsfall" solle man einen solchen Eingriff "eher nicht" vornehmen, da dies auch nachhaltige Folgen für andere Menschen mit schwerer Behinderung haben könne, sagte Körtner.
5. Jänner 2007 / lhw-spu