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Lebenshilfe zur Präimplantations- Diagnostik (PID) in Österreich

Als Interessenvertretung und Sprachrohr von Menschen mit geistiger Behinderung erachtet es die Lebenshilfe Wien nach jüngsten Äußerungen der Mitglieder der Ethikkommission, Dr. Johannes Huber und Dr. Günther Pöltner, zur Präimplantationsdiagnostik (PID) für notwendig, ebenfalls ihre Standpunkte zu einer Legalisierung der PID in Österreich darzulegen.

 

Die Argumentation der Verhinderung von Leid ist ethisch unredlich, da sie sich fast ausschließlich auf die Außensicht von Behinderung stützt und diese mit „Leid“ gleichsetzt. Betroffene aber beurteilen dies häufig anders.

In der Argumentation der PID-Befürworter wird immer das von den (künftigen) Eltern befürchtete Leid, das von ihnen automatisch in das gemeinsame Leben mit einem behinderten Kind impliziert wird, höherrangig bewertet als ein ebenso annehmbarer Wunsch des behinderten Kindes, zu leben. In unserer Gesellschaft wird es Eltern/Angehörigen von Menschen mit Behinderungen -- einschließlich dieser Menschen selbst -- nicht leicht gemacht. Wer aber behinderten Menschen in nachhaltiger Weise begegnet ist, weiß, dass diese Menschen gerne leben.

Mit der Zulassung von PID legitimiert der Gesetzgeber die Verhinderung der Geburt von Menschen mit Behinderung -- und zwar AUFGRUND deren Behinderung. Sowohl bei einer schrankenlosen Zulassung als auch bei Vorliegen eines Indikationenkataloges würde der Gesetzgeber Erbkrankheiten oder Behinderungen benennen, deren Vorhandensein eine Selektion zulässig machen soll. Der Staat billigt in diesem Sinn negativ-eugenische Tendenzen und macht Diskriminierung öffentlich zulässig.


Diese Bedenken teilen auch sechs Mitglieder der Ethikkommission der Bundesregierung, die in ihren Empfehlungen u.a. schreiben: „Die Sorge der Behindertenverbände ist nicht von der Hand zu weisen, dass das technisch vermeidbar Gewesene als gesellschaftliche Zumutung empfunden wird, und die Vermeidung von Menschen mit Behinderung Priorität erlangt. Diese Sorge kann nicht mit dem Argument entkräftet werden, noch nie sei so viel für Menschen mit Behinderungen getan worden, weil die Priorität der Vermeidung keineswegs einer gesteigerten Hilfeleistung für Menschen mit Behinderungen widerstreitet. Das Problem ist das Selbstverständnis dieser Menschen. Denn sie müssen sich eingestehen, in einer Gesellschaft zu leben, für welche die Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen gleichrangig mit der Verhinderung ihrer Geburt ist.“

Umso unverständlicher ist uns auch die jüngste Äußerung des diesen Absatz mit unterzeichnenden Herrn Dr. Pöltner in einem ORF-TV-Interview, es sei nicht eindeutig zu beantworten, ob ein Leben mit Behinderung besser als kein Leben sei. Hier wird behindertes Leben zur Disposition gestellt und eindeutig -- von außen -- bestimmt, dass es sich dabei um nicht allzu lebenswertes Leben handeln müsse.

Durch eine Zulassung von PID wird die gesellschaftliche Aufgabe der Bewältigung von Behinderung – zum Beispiel durch einen zielgerichteten Nachteilsausgleich – relativiert und auf das betroffene Individuum konzentriert. Es würden mit der PID Erwartungen erweckt werden, einer leidfreien Gesellschaft näher zu kommen, die gerade durch die gesellschaftlichen Folgen einer Fehlbeurteilung eher zu ihrem Gegenteil führen werden:
Die Anzahl von Menschen mit Behinderung wird sich durch die Einführung der PID nicht wesentlich ändern, die Möglichkeit ihr Leben als glückend zu erleben für sie selbst und ihre Angehörigen aber deutlich eingeschränkt.

Behinderung ist nicht Leid aufgrund der Behinderung selbst, sondern wird für Menschen mit Behinderung und deren Familien zur Leiderfahrung aufgrund der feindlichen gesellschaftlichen Resonanz auf Behinderung.

Gesellschaftliches Ziel sollte „Leidensbewältigung“ und nicht „Leidensvermeidung“ sein. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich die Medizin zum „Reparateur“ sozialer Fragestellungen macht. Die Politik und auch das gesellschaftliche System muss hier klar Position beziehen und ihre Solidarität und Verantwortung zeigen.

Somit ist die PID eine weder medizinisch überzeugende noch ethisch gerechtfertigte Methode. Ihre Anwendung würde zu gesellschaftlichen Veränderungen führen, die einer humanen Gesellschaft entgegenstehen. Der Gesetzgeber sollte ein ausdrückliches Verbot der PID im Fortpflanzungsmedizingesetz verankern und damit das Zeichen setzen, dass der Lebenswert von Menschen mit Behinderung in unserem Land nicht zur Disposition stehen darf.

lhw/20-7-04