Der Psychiater Alfred Hoche und der Jurist Karl Binding forderten 1920 als erste die Vernichtung "lebensunwerten Lebens": Damit war der Boden für die Euthanasie der Nazis bereitet.
Der Psychiater Alfred E. Hoche hat Zeit seines Lebens viel veröffentlicht, unter dem Pseudonym Alfred Erich auch Gedichte. Sein Werk ist längst vergessen. Doch ein 17 Seiten umfassender Text hat ihn berühmt gemacht und Abertausenden den Tod gebracht, weil er den Massenmord an Kranken und Behinderten in der Nazizeit psychiatrisch legitimierte.
Hoche, 1865 in einem sächsischen Pfarrhaus geboren, war nicht aus "Passion für das Irrenwesen" Psychiater geworden, "sondern weil es sich gerade so fügte". Kurt Benninger, Nachfolger Hoches als Direktor an der Freiburger Klinik für Psychiatrie, schrieb in einem Nachruf auf seinen Kollegen: "Mit grundlegenden Entdeckungen oder Fortschritten seines Faches ist sein Name nicht verknüpft."
Hoches Humanität muss nach dem Ersten Weltkrieg zerbrochen sein: Sein einziger Sohn starb als Kriegsfreiwilliger bei Langemarck. 1920 publizierte der zum Ordinarius berufene Mediziner eine 62 Seiten schmale Broschüre. Titel: "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens". Mitautor: der Strafrechtsdogmatiker Karl Binding.
Binding, für den juristischen Part des Buches zuständig, hat in Leipzig Recht gelehrt und dabei die Meinung vertreten, der Wille des Staates sei auch dann rechtens, wenn er unsittliches Recht verfüge. Der Spross einer Frankfurter Juristenfamilie trat in der Broschüre für die Tötung "unheilbar Blödsinniger" ein.
Hoche steuert nur 17 Seiten zu dem durchaus zeitgeistig inspirierten Büchlein bei. Doch er prägt jene Begriffe, die bei den Nazis Todesurteile bedeuten werden: "geistig Tote", "Ballastexistenzen", "lebensunwertes Leben". Hoche gibt unheilbar Kranke wie "Vollidioten" ("Zustände geistigen Todes") zur Vernichtung frei. Es sei eine "peinliche Vorstellung", meint er, dass ganze Generationen von Pflegern neben diesen Menschenhülsen dahinaltern". Die Kindereuthanasie lehnt Hoche allerdings ab: kein Arzt werde schon bei einem Kinde "die Sicherheit dauernden geistigen Todes behaupten wollen".
Der Freiburger Psychiater begründet die Tötung der "Ballastexistenzen" in erster Linie ökonomisch: Rechnet man die Zahl der in Anstaltspflege befindlichen "Idioten" zusammen, so sei "leicht zu ermessen, welches ungeheure Kapital in Form von Nahrungsmitteln, Kleidung und Heizung dem Nationalvermögen für einen unproduktiven Zweck" entzogen werden. Die Aufrechnung enthält allerdings einen Fehler: Die deutsche Wirtschaft krankt 1920 nicht an den Pflege- sondern an den Kriegsfolgekosten deutscher Großmachtpolitik.
Hoche betätigte sich mit seinen Ausführungen als Tabubrecher. Wohl knüpft er an den Haltungen der Sozialdarwinisten an, die behaupten, im "Kampf ums Dasein" setzen sich die Tüchtigsten durch. Auch war längst von anderen Medizinern die Sterilisierung und "Ausmerzung" von "biologisch Minderwertigen" diskutiert worden. Doch Hoche war der erste Psychiater mit ordentlichem Lehrstuhl, der ein regelrechtes Vernichtungsverdikt verfasste.
Die Broschüre wird ein Bestseller. Sogar Theologieprofessoren preisen das Werk. So fordert der Heidelberger Theologe Ludwig Lammer die Auslöschung "unterwertigen" Lebens. Entscheiden sollte eine staatliche Schiedsstelle, in der auch Seelsorger mitwirken sollten.
Geisteskranke, Krüppel, Fürsorgezöglinge, Arbeitslose, Trinker, Dirnen und andere werden in den folgenden Jahren von Wissenschaftlern und Fürsorgepraktikern als Minderwertige, die die öffentliche Wohlfahrt belasten, zur Disposition gestellt. Sie unterfüttern, was Rassenideologen wie der Wahldeutsche Housten Stewart Chamberlain verkünden: Die (germanische) Rasse sei durch die "Minderwertigen" bedroht.
Besonderen Anklang fand die These, im Krieg seien die Besten gefallen, während die Minderwertigen zu Hause gehätschelt worden seinen. Das Gegenteil traf zu: In den psychiatrischen Kliniken ließ man jeden zweiten Patienten verhungern, um Lazarettplätze für verwundete Soldaten zu schaffen.
Hoche reicht im Mai 1933, kurz vor dem 68. Lebensjahr, seine Entlassung ein. Er hatte in Strassburg die Jüdin Hedwig Goldschmidt geheiratet und galt seither als "jüdisch vesippt". Sieben Jahre später begann die Ermordung der "Ballastexistenzen" in der würtembergischen Vergasungsanstalt Grafeneck. 9839 Kranke und Behinderte starben hier 1940 in der Gaskammer.
Im Sommer 1940 traf Viktor Mathes, Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Emmendingen, Hoche zufällig in der Straßenbahn Baden-Badens. Der Vordenker der "Vernichtung lebensunwerten Lebens" hatte gerade eine Urne mit der Asche einer Verwandten zugestellt bekommen, die ein Opfer der Euthanasie wurde. Mathes: "Professor Hoche hat unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass er die Maßnahmen aufs schärfste missbilligte." Von Hoches Freigabe der Vernichtung bis zu deren Vollzug waren nur 20 Jahre vergangen.
Alle Personengruppen, deren Tötung vor 1933 diskutiert worden war, verfolgte der nationalsozialistische Staat von 1933 an konsequent. 1940/41 wurden 70.273 Menschen in sechs Vergasungsanstalten als "Ballastexistenzen" ermordet. Weitaus mehr Patienten ließen Psychiater anschließend in den Heil- und Pflegeanstalten verhungern, zu Tode spritzen und vergiften. Die deutsche Psychiatrie handelte nur folgerichtig, hatte sie doch stets mehr Zeit in Sterilisierungs- und Vernichtungsphantasien investiert als in Förderkonzepte.
Alfred Hoche starb 1943. Ein mittelmäßiger Psychiater, der von sich behauptete, "nicht zu den Pfadfindern und Bahnbrechern zu gehören", hatte den Vernichtungspfad gefunden und den Mördern den Weg gewiesen. Er erlebte nicht mehr, dass der Krankenmord in den Heilanstalten 1944/45 seinen Höhepunkt erreichte, Von 14 "Vergasungsärzten" wurden von Nachkriegsgerichten nur drei verurteilt, die letzten 1987 in Frankfurt. Sie erhielten wegen Beihilfe zum Mord in 1340 bzw. 9200 Fällen drei Jahre Haft. Die anderen sprach die Justiz frei oder erklärte sie für "verhandlungsunfähig".
Ärzte, die Kinder vergiftet haben (Kindereuthanasie), wurden meist nicht verurteilt - wie Werner Catel, Leiter einer Kindermordabteilung in Leipzig, der 1964 versuchte, eine auf "Vollidioten" begrenzte Euthanasie wieder ins Gespräch zu bringen. Es gab Mediziner, die Behinderte wie Laborratten verbrauchten: Sie wurden nie verfolgt. Während der australische Bioethiker Peter Singer schon wieder die Freigabe der Kindereuthanasie fordert und der Europarat demnächst eine Bioethikkonvention von Menschen verabschiedet, die die Forschung an Behinderten nicht ausschließt, ist das Schicksal der "Forschungskinder" in der Nazizeit noch nicht einmal aufgearbeitet.
17. Februar 1995 / Ernst Klee "Die Woche"
Der Frankfurter Theologe und Publizist Ernst Klee verfasste unter anderem das Standardwerk "Euthanasie im NS-Staat".
1939 begann die mörderische Euthanasie der Nazis
Wie bei allem Grauen des NS-Regimes folgten die Nazis auch bei der Ermordung kranker und behinderter Menschen einem langjährigen Plan: 1920 im Parteiprogramm der NSDAP angekündigt, wurden zunächste "Erbkranke" ab 1934 zwangsweise sterilisiert, ehe es ab Oktober 1939 im Auftrag des "Führers" zur systematischen Ermordung derer kam, die den Wahnvorstellungen eines "arischen Übermenschen" angeblich im Wege standen. Ärzte und Juristen waren dabei die willigen Helfer einer Ideologie der Herrenrasse.
"Der Staat hat für die Hebung der Volksgesundheit zu sorgen (...)", heißt es in Punkt 21 des am 24. Februar 1920 in München verabschiedeten Programms der NSDAP -- von ihren maßgeblichen Protagonisten als "unabänderlich" bezeichnet. In einem Brief lieferte Adolf Hitler im Oktober 1939, rückdatiert auf den ersten September des Jahres -- dem Tag des Überfalls auf Polen --, eine geschichtlich beispiellose Auslegung dieser Passage aus dem Programm seiner Partei. Hitler gab damit den offiziellen Startschuss für die mörderische Euthanasie im NS-Staat, die unter der Bezeichnung T 4 lief, nach der Adresse der Euthanasie-Zentrale in der Berliner Tiergartenstrasse 4.
Der Wortlaut des Schreibens: "Adolf Hitler, Berlin den 1. September. Reichsleiter Bouhler (Philipp, Chef der Kanzlei des Führers, Anm.) und Dr. med. Brandt (Karl, Generalkommissar für Sanitäts- und Gesundheitswesen, Hitlers Begleitarzt, Anm.) sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann. (gezeichnet) Adolf Hitler" (zitiert nach Ernst Klee "Dokumente zur Euthanasie", Verlag Fischer, Frankfurt am Main 1985).
Das exakte Datum der tatsächlichen Entstehung des Schreibens ist nicht zu ermitteln, der Oktober 1939 ist gesichert. Die Rückdatierung auf den 1. September ist mit dem Kriegsbeginn zu erklären: Die Nazis wollten die "Euthanasie-Ermächtigung" mit Kriegsnotwendigkeiten rechtfertigen, wohl weil sie wussten, dass breite Teile der Bevölkerung die Ermordung kranker und behinderter Menschen nicht mittragen würden. Bereits auf dem Parteitag 1935 soll Hitler nach einer Zeugenaussage Brandts gesagt haben, "dass, wenn ein Krieg sein soll, er diese Euthanasiefrage aufgreifen und durchführen werde".
Victor Brack, Leiter des Amtes II in der Kanzlei des Führers und damit einer der Hauptverantwortlichen für die administrative und technische Durchführung des Massenmordes, sagte in einer eidesstattlichen Erklärung vor dem Nürnberger Kriegsverbrecher-Tribunal im Oktober 1946 aus: "(...) Hitler war der Ansicht, dass durch die Vernichtung dieser sogenannten nutzlosen Esser die Möglichkeit gegeben wäre, weitere Ärzte, Pfleger, Pflegerinnen und anderes Personal, Krankenbetten und andere Einrichtungen für den Gebrauch der Wehrmacht freizumachen."
Betrachtet man das Kapitel Euthanasie im NS-Staat in größerem Kontext, so wird eindeutig klar, dass die Kriegsnotwendigkeit des Programms nur ein vorgeschobenes Argument für die Nazis war. Da gibt es zunächst den erwähnten Artikel 21 des 25 Punkte umfassenden NSDAP-Programms - auch wenn in weiterer Folge dieses Artikels die Euthanasie natürlich nicht erwähnt wird.
Dem Nazi-Programm lag ein sozialdarwinistisches Denkmodell zugrunde, das auch für das zentrale Thema des Nationalsozialismus - dem Rassismus - maßgeblich ist. Charles Robert Darwins Entwicklungstheorie der natürlichen Auslese in der Pflanzen- und Tierwelt wurde von den Sozialdarwinisten auf die menschliche Gesellschaft umgedeutet. Es ging um das Überleben des Stärksten auf Kosten des Schwächeren - missbräuchlich bezogen auf Staaten und "Rassen". Im Zentrum der NS-Bemühungen stand das Streben, als deutscher Staat und als "germanische" vulgo "arische" Rasse zu den Stärksten zu gehören.
"Hindernisse" waren den Nazis auf diesem Weg alle, die bereits im Programm von 1920 als nicht deutsche "Volksgenossen" ausgeschieden worden waren - im Besonderen Juden und "Erbkranke". Und gegen die gingen die Nazis vor, kaum dass sie an der Macht waren. Am 30. Jänner 1933 wurde Hitler zum Reichskanzler ernannt, am 14. Juli des selben Jahres gab es den Beschluss über das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses". Es trat mit 1. Jänner 1934 in Kraft und legalisierte die Zwangssterilisation - ohne Einwilligung des angeblich Kranken.
"Wir wollen lebensuntüchtiges und unwertes Leben gar nicht erst entstehen lassen", sagte Reichsärzteführer Gerhard Wagner dazu in einer Grundsatzrede. Hausärzte und alle mit Kranken beschäftigte Personen waren durch dieses Gesetz verpflichtet, Erbkrankheiten anzuzeigen. Der Hausarzt sollte künftig "Hüter am Erbstrom der Deutschen" sein, wie es in der Enzyklopädie des Nationalsozialismus (von Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiss, herausgegeben im DTV Verlag) heißt.

