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Nach der Volksschule: Gemeinsamer Unterricht Hauptschule

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Sie überlegen für Ihr Kind, den integrativen Weg in einer Hauptschule weiter zu verfolgen und interessieren sich dafür, wie der Unterricht dort funktioniert? Wir geben Ihnen hier einen kleinen Überblick.

 

Integrationsklasse
Wie in der Volksschule ist das gebräuchlichste Modell für einen gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder die „Integrationsklasse“. Die Klassenschülerhöchstzahl von derzeit 30 Kindern vermindert sich pro leistungsbehindertes oder lernschwaches Kind um eins, für alle anderen Behinderungsformen um zwei pro Kind, wobei eine Mindestschülerzahl von 20 nicht unterschritten werden darf. Alle Lehrkräfte sollen sich als Team betrachten und den Unterricht gemeinsam vorbereiten und gestalten, d.h. alle LehrerInnen sollen sich mit unterschiedlicher fachlicher Schwerpunktsetzung für ALLE SchülerInnen gleichermaßen verantwortlich fühlen!Weitere Unterrichtsmodelle sind der/die Stütz­lehrerIn für einzelne SchülerInnen mit begrenztem Stundenausmaß, die Koopera­tions­klasse (gemeinsame Lerngruppen von Hauptschulklassen und Sonder­schul­klassen in bestimmten Unterrichts­gegen­ständen) und die Förderklasse (Klasse mit verminderter Schülerzahl von Sonder­schullehrerIn nach Möglichkeit nach Hauptschullehrplan unterrichtet).

Leistungsgruppen
Zusammenfassungen von Schülern zu dreistufigen Leistungsgruppen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache) wie in der Hauptschule üblich sind bei Integrationsklassen zwar rechtlich zulässig, sollten aber wenn möglich unterbleiben, da es dem gemeinsamen Unterricht und den beabsichtigten sozialen Lernprozessen zuwiderläuft.

Lehrplan
Der Lehrplan ist den individuellen Fähigkeiten des Kindes angepasst und basiert auf den bisherigen Erfahrungen aus der Volksschule, wobei der Wechsel in die Hauptschule zum Anlass genommen wird, die Lehrplan-Einstufung und die Zuordnung des sonderpädagogischen Förderbedarfs neu zu überprüfen und gegebenenfalls an gewonnene Fähigkeiten und Schulungsfortschritte oder auch höherem Förderbedarf anzupassen. Der/die SchülerIn kann entweder nach dem Hauptschul-Lehrplan, dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule (ASO), dem Schwerstbehinderten-Lehrplan (SSO) oder auch nach Mischformen unterrichtet und beurteilt werden.

Beurteilung
SchülerInnen nach dem SSO-Lehrplan werden grundsätzlich verbal beurteilt, alle übrigen SchülerInnen mit Ziffernnoten nach dem jeweils für sie gültigen Lehrplan.

Nachmittagsbetreuung
Diese kann für IntegrationsschülerInnen direkt an der Schule nur angeboten werden, wenn für diese keine zusätzliche Betreuung durch sonderpädagogisch geschultes Personal notwendig ist. Wenn es sich nicht um eine Ganztagsschule handelt, muss im Vorfeld abgeklärt sein, wer die Betreuung übernehmen kann. Sollte eine Betreuung ohne Zusatz-Ressource nicht möglich sein, muss von den Erziehungsberechtigten um die Aufnahme in entsprechende Einrichtungen (Sonderhorte) angesucht werden.