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Nach der Volksschule: Gemeinsamer Unterricht AHS

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Sie tendieren für ihren behinderten Sohn/ihre Tochter doch eher zu einer AHS und möchten wissen, wie es dort mit Integrationsunterricht aussieht? Hier können Sie sich alle Grundsatzinformationen holen.

 

AHS mit Integration

Klassenschülerzahl
Die durchschnittliche Klassengröße setzt sich aus 25 Kindern in einer AHS-Integrationsklasse zusammen, 20 AHS-Kinder und 5 mit Lehrplan der jeweiligen Sonderschule.

Lehrer-Team
In einer AHS-Integrationsklasse unterrichten die jeweiligen FachprofessorInnen gemeinsam mit einem/einer SonderpädagogIn. Ein Team besteht aus bis zu 13 AHS-LehrerInnen, einer/einem SonderpädagogIn und weiteren SpeziallehrerInnen. Alle LehrerInnen sollen als gleichwertige PartnerInnen arbeiten, jeder/jede der in der Klasse tätigen LehrerInnen soll sich als für ALLE Kinder zuständig betrachten. Die hohe Anzahl an LehrerInnen und die sehr unterschiedlichen Fähigkeiten der einzelnen SchülerInnen erfordern genügend Zeit und Raum für die notwendigen Vorbereitungen und Absprachen, den Wunsch und die Fähigkeit, aufeinander einzugehen (kein Einzelkämpfertum!) sowie die Bereitschaft zu offenen Lernformen und neuen didaktischen Methoden. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der/dem Sonderpädagogen zu, der koordinierend und beratend den FachprofessorInnen zur Seite steht.

Lehrplan
Der Lehrplan ist den individuellen Fähigkeiten des Kindes angepasst und basiert auf den bisherigen Erfahrungen aus der Volksschule, wobei der Wechsel in die AHS zum Anlass genommen wird, die Lehrplan-Einstufung und die Zuordnung des sonderpädagogischen Förderbedarfs neu zu überprüfen und gegebenenfalls an gewonnene Fähigkeiten und Schulungsfortschritte oder auch höherem Förderbedarf anzupassen. Der/die SchülerIn kann entweder nach dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule (ASO) oder dem Schwerstbehinderten-Lehrplan (SSO) unterrichtet und beurteilt werden. Im Unterschied zur Hauptschule ist eine TEILWEISE Beurteilung nach ASO-Lehrplan (Mischform) nicht zielführend.

Beurteilung
SchülerInnen nach dem SSO-Lehrplan werden grundsätzlich verbal beurteilt, alle übrigen SchülerInnen mit Ziffernnoten nach dem jeweils für sie gültigen Lehrplan.

Nachmittagsbetreuung
Diese kann für IntegrationsschülerInnen direkt an der Schule nur angeboten werden, wenn für diese keine zusätzliche Betreuung durch sonderpädagogisch geschultes Personal notwendig ist. Wenn es sich nicht um eine Ganztagsschule handelt, muss im Vorfeld abgeklärt sein, wer die Betreuung übernehmen kann. Sollte eine Betreuung ohne Zusatz-Ressource nicht möglich sein, muss von den Erziehungsberechtigten um die Aufnahme in entsprechende Einrichtungen (Sonderhorte) angesucht werden.