Rechtzeitige Vorbereitung Der Übertritt von der Grundschule/Sonderschule in eine Schule der Sekundarstufe I (Hauptschule oder AHS-Unterstufe) erfordert eine sorgfältige und längerfristige Planung und Vorbereitung, die in der Regel schon im Schuljahr vor dem Übertritt beginnt. Es ist daher ratsam, wenn Sie sich schon relativ früh, möglichst am Ende der 3.Schulstufe, an den Stadtschulrat oder an das Sonderpädagogische Zentrum wenden, um Ihre Wünsche bezüglich der künftigen schulischen Betreuung Ihres Kindes zu deponieren. In dieser Vorbereitungsphase ist die Einbindung aller Beteiligten (Eltern, LehrerInnen der abgebenden und aufnehmenden Schule, Sonderpädagogisches Zentrum, Stadtschulrat -außerhalb Wiens: BezirksschulinspektorIn) sehr wichtig. In Beratungsgesprächen mit Ihnen wird gemeinsam der weitere Bildungsweg des Kindes besprochen. Festlegung Nach den Beratungen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer ExpertInnen, legt der Stadtschulrat fest, welcher Standort für den gemeinsamen Unterricht in Frage kommt. In überwiegender Mehrheit wird dies eine Hauptschule sein, wie dies die bisherige Praxis gezeigt hat. Sie haben aber per Gesetz auch einen Anspruch auf integrativen Unterricht für Ihr Kind in einer AHS. Allerdings gibt es derzeit nur wenige AHS-Integrationsklassen in der Praxis, da AHS-Schulen höhere organisatorische Aufwändungen bei der Umsetzung von Integration bewältigen müssen und diese auch per Gesetz als Ablehnungsgrund für die Einführung von integrativem Unterricht anführen können. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch der Wechsel in eine Sonderschulform möglich ist. Aufnahmevoraussetzung Für SchülerInnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf gilt als Aufnahmevoraussetzung lediglich der Besuch der 4.Stufe der Volksschule bzw. einer entsprechenden Stufe der Sonderschule. |
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