Im Oktober 2010 wird der erste Staatenbericht durch Österreich zum Stand der Umsetzung der Bestimmungen der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen an die UNO fällig. Sozialminister Hundstorfer kündigt in diesem Zusammenhang die Erstellung eines „Nationalen Aktionsplanes" an.

Ende März hat Sozialminister Rudolf Hundstorfer den Startschuss für die Erstellung des ersten Staatenberichts zur innerstaatlichen Umsetzung der UN-Behindertenkonvention gegeben. Der Sozialminister hat alle wesentlichen Akteure der österreichischen Behindertenpolitik, darunter auch die Lebenshilfe, zur Mitarbeit eingeladen. Spätestens am 26. Oktober - zwei Jahre nach Inkrafttreten der UNO-Konvention - soll der österreichische Bericht dann an die UNO-Gremien geschickt werden.
Nationaler Aktionsplan
Der Sozialminister kündigte darüber hinaus die Erstellung eines neuen Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen in Österreich an: "Ich beabsichtige, den Prozess zur Erstellung dieses Staatenberichts zu nützen, um auch über die künftigen strategischen Ausrichtungen in der Behindertenpolitik zu sprechen. Die Ergebnisse dieser Diskussion sollen dann in die Ausformulierung eines neuen Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen in Österreich, einen NAP-Behinderung münden", informierte Hundstorfer.
Der Aktionsplan soll die Leitlinien der österreichischen Behindertenpolitik für die nächsten zehn Jahre beinhalten (2011-2020). Er soll unter Einbindung der einzelnen Akteure der Behindertenpolitik (Ressorts, Behindertenorganisationen, Interessenvertretungen etc.) und unter Berücksichtigung der Diskussionen zum neuen geplanten EU-Aktionsplan zugunsten behinderter Menschen sowie der sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergebenden Verpflichtungen erstellt werden.
Der Aktionsplan soll - auf Basis des Berichtes der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich 2008 - die behindertenpolitische Strategie für die nächsten zehn Jahre festlegen.
Bis Mitte 2010 will die Europäische Kommission eine Mitteilung vorlegen, in welcher die behindertenpolitische EU-Strategie für das nächste Jahrzehnt festgelegt ist. (neuer EU-Aktionsplan zugunsten behinderter Menschen 2010-2020).
Für den NAP Behinderung, der sämtliche Lebensbereiche umfassen soll, zeichnen sich insbesondere folgende inhaltlichen Schwerpunkte ab:
- Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderungen
- Umfassende Sicherung der Betreuung und Pflege behinderter Menschen
- Teilhabe behinderter Kinder und Jugendlicher im Bildungsbereich
- Förderung von Nichtdiskriminierung und Gleichstellung (Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechtes)
- Maßnahmen zur Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen
„Mit dieser Initiative gibt der Sozialminister der Umsetzung der UN-Konvention in Österreich einen wichtigen ersten Impuls“, begrüßt Bernhard Schmid, Generalsekretär der Lebenshilfe Wien, den Plan, und meint weiters: „Entscheidend wird sein, dass sich alle Ressorts an den Planungen beteiligen und mitverantwortlich fühlen und nicht nur das Sozialministerium, und dass betroffene Menschen mit Behinderungen bzw. deren Vertretungen in diesem Prozess beteiligt sind.“.
Abschließend gibt Bernhard Schmid seiner Hoffnung Ausdruck, dass auch die Stadt Wien bald die Notwendigkeit der Erstellung eines eigenen Aktionsplans auf Wiener Landesebene einsehen möge.
8.April 2010 / lhw-bs

