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Praktisches

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Ausstattung / Zimmer

  • Ansichten von Zimmern, Pflegebad und Garten

Den Bewohnerinnen stehen Einzelzimmer sowie einige Doppelzimmer zur Verfügung. Die Zimmer können nach eigenen Vorstellungen gestaltet werden, haben aber in jedem Fall eine Grundausstattung (Tisch, Bett, Kleiderschrank, Sitzgelegenheiten usw.). Die Wohnhäuser verfügen über Gemeinschaftsräume (Wohnzimmer, Küche, Nebenräume) sowie Bäder und Toiletten, einige haben zusätzlich einen Lift und ein Pflegebad. Die meisten Wohnhäuser besitzen auch einen Garten.
Das Zimmer ist der Privatbereich der Bewohnerin und wird von ihr gestaltet. Betreuerinnen und Besucherinnen betreten das Zimmer erst nach Anklopfen und wahren die Privatsphäre.



Besuche und Kontaktpflege

Besuche von Angehörigen oder Freunden sind selbstverständlich nach telefonischer Voranmeldung und Absprache möglich. Den Bewohnerinnen steht es frei, jedes Wochenende im Wohnhaus zu verbringen.
Drei Wochenende können bei den Angehörigen verbracht werden, mindestens jedoch ein Wochenende im Monat sollte die Bewohnerin im Wohnhaus verbleiben, um an den dortigen Aktivitäten teilnehmen zu können. Ein Wochenendbesuch bei den Angehörigen sollte frühestens von Freitag nach der Werkstatt bis spätestens Sonntag abends erfolgen. Die Betreuerinnen unterstützen die Kontaktpflege der Bewohnerinnen zu ihren Angehörigen.
Jedes Wohnhaus verfügt über einen eigenen Telefonanschluss für die Bewohnerinnen, über den sie auch angerufen werden können.

Beziehungen

Ein Pärchen aus einem Lebenshilfe-Wohnhaus. Recht auf Privatleben beinhaltet auch Recht auf Partnerschaft.
Recht auf Privatleben beinhaltet auch Recht auf Partnerschaft
 

Jede Bewohnerin hat ein Recht auf Wahrung ihres Privatlebens. Aus der Bekanntschaft der Bewohnerinnen mit anderen Personen können Freundschaften bzw. Beziehungen entstehen. Betreuerinnen begleiten Beziehungen, sie greifen nicht ein, außer wenn die Gefahr besteht, dass die Bewohnerin ausgenutzt, belästigt oder verletzt werden könnte.
Eine allfällige Frage der Empfängnisverhütung wird mit dem Paar und einem Arzt besprochen. Angehörige/Sachwalter werden darüber informiert.

Urlaub

Urlaubsaktionen mit dem Wohnhaus sind ein Gruppenerlebnis mit viel Erholung und Spaß - am Strand genauso wie in heimatlichen Wäldern.
Urlaubsaktionen mit dem Wohnhaus sind ein Gruppenerlebnis mit viel Erholung und Spaß!
 
 

Im Normalfall wird pro Jahr eine Urlaubsaktionswoche durch das jeweilige Wohnhaus angeboten. Diese wird gesondert verrechnet und beinhaltet sämtliche Kosten inklusive Betreuung. Sie bietet den Bewohnerinnen Gelegenheit zu neuen Erfahrungen und Kontakten und stärkt das Gemeinschaftsgefühl, deshalb ist es wichtig, dass auch alle Bewohnerinnen daran teilnehmen können.
Darüber hinaus können fünf Wochen Urlaub pro Jahr konsumiert werden. Eine Überschreitung dieser fünf Wochen ist bei Bezahlung einer Platzhaltegebühr möglich.

Freizeit

Die Bewohnerinnen können ihre Freizeit sowohl aktiv als auch relaxend verbringen. Die Betreuerinnen organisieren individuelle aber auch Gruppenaktivitäten, aus denen die Bewohnerinnen nach Interesse wählen können. Individuelle Freizeitaktivitäten können auch über einen – extra zu bezahlenden - Begleitdienst erfolgen.