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Pressekonferenz zu brennenden Ethik-Themen

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Nach den großen Wogen, die die kontroversiellen OGH-Entscheide 2006 zum Thema „wrongful birth“ in den Medien und in Fach- und Betroffenenkreisen erzeugt hatten, war es wieder ziemlich ruhig um bioethische Problemstellungen geworden –von kurzen „Irritationen“ bezüglich Fristenlösung im Zuge des Papst-Besuchs abgesehen. Um die Debatte in der Öffentlichkeit wieder anzustoßen, wurde in einer Pressekonferenz am 26.9.07 vom aktuellen Stand zu den Themen Pränatale Diagnostik, Eugenische Indikation und Sterbehilfe berichtet und (altbekannte) Forderungen gestellt.

 

Pränatal-Diagnostik
Weiter anhaltend ist der Trend, dass sich immer mehr Eltern für die Abtreibung ihrer ungeborenen Kinder aufgrund drohender Behinderung entscheiden. Der rasante medizinisch-technische Fortschritt macht es möglich, das Diagnosen mit immer größerer Sicherheit und immer früher gestellt werden können. Zunehmend weniger Eltern widerstehen dem starken Druck von Ärzteschaft und Gesellschaft, und lassen sich von einer defizitorientierten, einseitigen Beratung oft unter enormen Zeitdruck zur Abtreibung drängen.

Daher wurden folgende Forderungen postuliert:

  • Die Diagnose sowie eine mögliche Abtreibung müssen von verschiedenen voneinander unabhängigen Ärzten bzw. ambulanten/stationären Einrichtungen durchgeführt werden
  • Die Zeitspanne zwischen Diagnose und der Entscheidung für oder gegen Abtreibung muss ausreichend lange sein
  • Beratungseinrichtungen, Referenzfamilien und entsprechendes Info-Material sollen einen positiven Einblick in den Lebensalltag von Menschen mit Behinderung ermöglichen
  • Es müssen ausreichend nicht-medizinische Beratungsstellen vorhanden sein, über deren Vorhandensein auch entsprechend proaktiv informiert wird

Eugenische Indikation
Laut §97 Abs.1 Ziffer 2, 2.Fall des StGB können selbständig lebensfähige Föten, bei denen die Gefahr einer schweren körperlichen oder geistigen Schädigung besteht, bis unmittelbar vor der Geburt getötet werden. Dieser Rechtspassus stellt eine schwere Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen dar.

  • Daher wurde einhellig die ersatzlose Streichung der eugenischen Indikation gefordert.

Sterbehilfe
In Österreich gibt es einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass Sterbehilfe keine geeignete Methode ist, um tatsächliches oder angenommenes menschliches Leid eines betroffenen Menschen, auch nicht auf dessen ausdrücklichen Wunsch, zu beenden. Allerdings könnte die Zahl der Befürworter deutlich zunehmen, wenn keine Alternativen zur Unterstützung leidender und sterbender Menschen zur Verfügung gestellt werden. Die rege Inanspruchnahme der Sterbehilfe in den Niederlanden, Belgien und der Schweiz könnte als Vorbild dienen.

Daher wurde von den Initiatoren der Pressekonferenz gefordert:

  • Sterbebegleitung statt Sterbehilfe (zu Hause und in Hospiz-Einrichtungen)
  • Ausbau der Palliativ-Medizin

 
Parlamentarische Enquete geplant
Die erwähnten OGH-Entscheide 2006 werfen mehr Fragen auf als dass Klarheit geschaffen wurde: Ärzte werden sich aus Angst vor existenzgefährdenden Schadensersatzklagen durch aufwändige Diagnostik, Beratung und Bürokratie absichern müssen. Dies birgt die Gefahr von verunsicherten Patienten sowie umständlichen, kostspieligen und zeitaufwändigen Abläufen. Die Motivation für Ärzte, im Falle einer möglichen Behinderung zur Abtreibung zu raten, und die Bereitschaft der Eltern, dieser zuzustimmen, wird eher noch steigen als sinken. Juristisch liegt der Ursprung des OGH-Entscheids und der Folgewirkungen im Paragraphen der „Eugenischen Indikation“ (siehe oben), denn dieser Paragraph macht die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (wenn nicht ausdrücklich auf die ernste Gefahr einer Behinderung durch den Arzt hingewiesen wird) erst möglich.

Um diese Missstände zu erörtern und zu beheben, ist im Regierungsprogramm (Justiz, S.148) eine Parlaments-Enquete zum Thema „Rechtliche und ethische Fragen der Humanmedizin“ vorgesehen. Diese wird wahrscheinlich im Dezember diesen Jahres stattfinden.

28. Sept. 2007 / lhw BS