Schadenersatz für behindertes Kind | 1 2 |
Ein erneuter OGH-Entscheid zum Thema ungewollte Geburt eines behinderten Kindes erregt derzeit die Gemüter. Zu wesentlichen Auswirkungen und Maßnahmen: Ein Kommentar von Bernhard Schmid.
Anfang März diesen Jahres wurde ein OGH-Urteil publik, welches schon im Dezember 2007 den Eltern nicht nur den behinderungsbedingten Mehraufwand, sondern die gesamten Lebenshaltungskosten für ein schwer behindertes Kind zuspricht. Wenn man den Eltern rechtzeitig gesagt hätte, dass eine Behinderung droht, hätten sie die Schwangerschaft abbrechen lassen. Für die ersten viereinhalb Jahre machten die Eltern 204.578,52 Euro Schadenersatz geltend, was einer ungefähren monatlichen Zuwendung von 3.790,- Euro entspricht.
"Risiko-Management" und Absicherungs-Medizin
Schon vor dem Urteil wurde die Zeit der Schwangerschaft von werdenden Müttern weniger als "Zeit der guten Hoffnung" wahrgenommen. Vielmehr dominiert Angst und Sorge um das Wohl des Kindes, genährt durch den immer massiveren Einsatz von pränataler Medizintechnik und "wohlmeinenden" Ratschlägen von Ärzten und nahen Angehörigen. Unter dem Deckmantel der "Entscheidungsfreiheit" wird im Gegensatz dazu ein immer stärkerer Druck auf die Mutter aufgebaut, sich gegen die Geburt eines behinderten Kindes zu entscheiden, zumal es den Eltern, den nahen Angehörigen, der Gesellschaft viele Kosten und dem betroffenen Kind selbst viel "Leid" ersparen helfe.
Viele befürchten, dass sich dieser Befund nach dem OGH-Urteil nur noch verstärken werde: Ärzte werden aufgrund der nun offenkundig drohenden hohen Schadensersatzforderungen noch mehr geneigt sein, zur Sicherheit alle nur erdenklichen Gefahren aufzuzeigen und alle möglichen Unterschriften von den Eltern als Haftungsausschluss verlangen.... Dass die Mütter in der ohnehin schon sensiblen Gemütslage während der Schwangerschaft noch mehr verunsichert und belastet werden, liegt auf der Hand.
Ärztliche Aufklärungspflicht und psycho-soziale Beratung
Wobei die Aufklärungspflicht des Arztes und eine sorgfältige Behandlung der im anvertrauten Patienten nach allen Regeln der ärztlichen Kunst unbestritten bleiben muss! Nur: kein Gesetz und auch kein OGH-Urteil zwingt den Arzt, eine Abtreibung zu empfehlen! Ohne jede Schadenersatzforderung zu befürchten, kann er der möglichen Abtreibung auch Positivbeispiele eines gelungenen Zusammenlebens mit behinderten Menschen gegenüberstellen, ev. mit Nennung von Fachliteratur, Kontakteltern, Info-Stellen, usw. Sollte der Arzt sich dazu weder zeitlich noch fachlich noch emotionell in der Lage fühlen, müsste er auf einschlägig erfahrende psycho-soziale Beratungsdienste verweisen (ebenfalls denkbar: eine verpflichtende Inanspruchnahme von unabhängigen psycho-sozialen Beratungsstellen zu bestimmten Zeitpunkten im Laufe der Schwangerschaft).
Nur eine rechtzeitige, umfassende, qualifizierte und begleitende psycho-soziale Beratung mit einer sachlich-wertfreien Information, die von der diagnostizierenden Stelle unabhängig ist, sowie genügend Zeit zwischen Diagnose und Entscheidungsfindung kann tatsächlich eine gewisse "Entscheidungsfreiheit" der Mutter (der Eltern) für oder gegen das Kind ermöglichen.
Eltern mit geborenen behinderten Kindern klar im Nachteil
Am meisten erschreckt aber am OGH-Urteil: nur wer glaubhaft machen kann, ein Kind bei rechtzeitiger und ausführlicher Information über eine drohende Behinderung abgetrieben zu haben, und den langen Klagsweg nicht scheut, bekommt "Schadenersatz" zugesprochen. Wer sich aber bewußt für die Geburt eines Kindes mit wahrscheinlicher Behinderung entschlossen hat, oder nicht alle Möglichkeiten der modernen Pränatal-Diagnostik in Anspruch genommen und ein Kind mit Behinderung bekommen hat, oder wessen Kind erst nach der Geburt geschädigt wird - und dies sind weitaus mehr Fälle als diagnostizierte vorgeburtliche Schäden! -, der hat das Nachsehen:
Zum nicht gedeckten Unterhaltsaufwand und der geringen Unterstützung durch die Allgemeinheit kommt oft noch der versteckte oder offene Vorwurf, dass es "in der heutigen Zeit ja gar nicht soweit kommen hätte müssen...".
Hier sind Politik und Gesellschaft gefordert: die Politik durch behindertenfreundlichere Gesetze (z.B. Streichung der "Eugenischen Indikation") und ausreichende finanzielle Unterstützungsleistungen betroffener Familien (z.B. höheres Pflegegeld, Assistenz- und Entlastungsdienste) andererseits die Gesellschaft, indem sie Minderheiten wie eben auch Menschen mit Behinderung, in ihrer Mitte aufnimmt und sie an ihren gemeinsamen Angeboten gleichberechtigt teilhaben und teilnehmen lässt.
21. März 2008 / lhw BS