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Stellungnahmen der Lebenshilfe Wien

Wie die Lebenshilfe sich zum Thema Pränatale Diagnostik positioniert, können Sie hier nachlesen.

 

Presseaussendung zum Thema Eugenische Indikation

 

Welche Anstrengungen unternehmen wir noch, um Behinderung aus der Welt zu schaffen?

Gerichtsurteile und Familientragödien – die Lebenshilfe Wien bezieht aus gegebenen Anlass Stellung und fordert in diesem Zusammenhang einmal mehr die Streichung der Sonderbestimmung zur Abtreibung wegen Behinderung ( § 97, Absatz 1, Punkt 2 Strafgesetzbuch)

Der OGH spricht erstmals Schadenersatz für den gesamten Unterhalt eines Kindes zu, das mit Down-Syndrom geboren wurde. Weil dieses Kind bei ausreichender Beratung durch den Arzt vermieden werde hätte können, sprich: Abgetrieben.

Jetzt wird diskutiert über ungerechtfertigte Arzthaftungen, über Patientenautonomie und die Fristen für Spätabtreibungen. Und an diesem Punkt ließe sich wiederum gut werben für einen Ausbau der immer besseren Screenings in der Frühschwangerschaft, bei denen Frauen das behinderte Kind noch innerhalb der Fristenregelung abtreiben können.

Anderer Schauplatz: Ein Arzt tötet seine behinderte Tochter und sich selbst, weil er sich mit ihrer Behinderung nicht abfinden kann, die Ehe daran zu zerbrechen drohte, die Geschwister vernachlässigt wurden.

All das ergibt ein kompaktes Bild vom Schreckgespenst Behinderung.
Und all das scheint zu rechtfertigen, dass Behinderung nur Leid sein kann und muss und vermieden werden sollte.
Deshalb gibt es auch in Österreich noch immer Indikationenlösungen, die eine Abtreibung über die 3-Monats-Frist hinaus ermöglichen.
Aufgrund der zweiten Indikation („eugenische Indikation“) – wenn eine „ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“ – kann ein behindertes Kind bis kurz vor die Geburt noch abgetrieben werden.

Diese Spätabtreibungen finden statt: Ungeahnte Dramen für Eltern, Ärzte, Hebammen.
Und: Eine untragbare Diskriminierung für Menschen mit Behinderungen! „Du solltest besser nicht geboren werden, denn Deine Geburt ist einziges Leid – für Deine Familie, für Dich und für die Gesellschaft!“ – das ist die Message hinter Pränatalscreening, Spätabtreibung und auch PID.

„Es braucht eine Aufwertung behinderten Lebens in der Gesellschaft“, so Johannes Huber von der Bioethikkommission (Die Presse, 21.7.06). Es darf Menschen mit Behinderung nicht abgesprochen werden, dass ihr Leben genauso sinnerfüllt ist, wie das von nicht behinderten Menschen.
Die Lösung der Gesellschaft kann nicht bedeuten, Behinderung um jeden Preis zu vermeiden, sondern sie als Bestandteil des Lebens zu akzeptieren und die Benachteiligungen für behinderte Menschen auszugleichen.

  • Wenn auch zur Geburt von behinderten Kindern herzlich gratuliert wird,
  • wenn die Familie selbstverständliche Unterstützung erhält – von Anfang an,
  • wenn das Kind Frühförderung erhält, in den normalen Kindergarten geht, in die normale Schule, einen Beruf erlernt, Freunde hat, selbständig wohnt und auch für all das selbstverständliche Unterstützung erhält,
  • wenn jeder Nichtbehinderte einen Menschen mit Behinderung nachhaltig kennen gelernt hat -

dann, und nur dann hat eine Aufwertung behinderten Lebens stattgefunden!
Für diese Vision setzt sich die Lebenshilfe Wien ein.

Und für diese Vision muss auch die diskriminierende Sonderbestimmung der eugenischen Indikation ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden! Das fordert auch die Lebenshilfe Österreich schon seit Jahren.

Die Fristenlösung ist nicht unser Thema, da die Frau innerhalb der 3-Monats-Frist keine Begründung angeben muss, warum sie das Kind abtreiben will. Die eugenische Indikation hingegen stellt eine schwere Diskriminierung behinderter Menschen für uns dar.

Wien, am 25.7.2006

 

Presseaussendung zur PND und Nackenfaltenmessung

 

Neue pränatale Frühdiagnostik – Rasterfahndung nach behindertem Leben

Wie durch die Presseaussendung der ÖGUM (Österr. Gesellschaft für Ultraschallmedizin) bekannt wurde, strebt die ÖGUM das Ziel an, die Messung der Nackentransparenz mittels Ultraschall (in der 11.-14. Schwangerschaftswoche) in den Mutter-Kind-Pass aufzunehmen. Über 80% der Fälle von Down Syndrom könnten dadurch erkannt und die Zahl der Fruchtwasserpunktionen verringert werden. In Kürze bereits sollen an der Univ.-Klinik f. Frauenheilkunde Innsbruck bei einem Intensivseminar über 300 Ärzte für diese Frühdiagnostik zertifiziert werden. 

Die Lebenshilfe Wien sieht in der Aufnahme dieser Screening-Methode in den Mutter-Kind-Pass  eine staatlich gelenkte Selektion behinderten Lebens und lehnt diese daher strikt ab!
Die Nackentransparenzmessung hat das einzige Ziel, Föten mit dem Merkmal „Trisomie 21“ zu erkennen – und wie auch aus der Erfahrung vieler Gynäkologen und Kliniken bekannt ist, endet diese Diagnose bei 95% der Schwangerschaften im Schwangerschaftsabbruch.

Wie wir schon bei der Pränatalen Diagnose gefordert haben, darf kein sozialer Druck zur „freiwilligen“ Inanspruchnahme von pränataler Diagnostik entstehen. Schwangere bzw. betroffene Paare sollen nach individuellem Ermessen pränatale Diagnostik (PD) auch ablehnen dürfen. Die Praxis hat gezeigt, dass – obwohl die PD bisher in Österreich nur für sogenannte „Risikoschwangerschaften“ (Schwangere mit einem Alter über 35 Jahre) gedacht war – immer mehr Druck auf schwangere Frauen ausgeübt wird, sich den Untersuchungen zu unterziehen, es vollkommen an umfassender Beratung fehlt und sich die Frauen unter noch zusätzlichem Zeitdruck zum Großteil für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. (Die Selbstbestimmung und Freiwilligkeit einer solchen unter immensem Druck gefällten Entscheidung sei in Frage gestellt!)

Pränatale Diagnostik fordert zur Bewertung menschlichen Lebens heraus. Menschenwürde und Menschenrechte können aber weder erworben, noch abgesprochen werden. Sie sind unantastbar und unteilbar. Es darf Menschen mit Behinderungen nicht abgesprochen werden, dass ihr Leben ebenso sinnerfüllt ist, wie das von nichtbehinderten Menschen. Gerade Menschen mit Down-Syndrom, deren „Geborenwerden“ heute mehr denn je durch oben angeführte Diagnostik bedroht ist, können bei gelungener Schulintegration und Fördermaßnamen ein Leben in unserer Mitte führen. Dafür muss sich der Staat aber zum Geist der Menschenrechte bekennen, er muss finanzielle Unterstützung geben und die Integration behinderter Menschen vorantreiben.

Die Lebenshilfe Wien verfolgt mit Entsetzen, dass hier der Staat immer mehr von menschenrechtlichen Grundsätzen abgeht.

Im österreichischen Strafgesetzbuch gibt es nach wie vor den § 97 Abs.1, Zi 2, 2. Fall, der besagt, dass der Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt straflos gestellt bleibt, „wenn eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde...“.Ebenso noch gültig ist eine Verordnung des Gesundheitsministeriums (BGBI.Nr.274/1981), die die PD als „vordringliche Maßnahme zur Erhaltung der Volksgesundheit“ bezeichnet.

Wenn der Staat Österreich nun auch beschließen sollte, dass die Nackentransparenzmessung als vorgeburtliche Untersuchung in den Mutter-Kind-Pass aufgenommen wird, so bekennt er sich eindeutig zur Verhinderung von Menschen mit Down-Syndrom.

Die Lebenshilfe Wien fordert:

  • Kritische Distanz zur Inanspruchnahme pränataler Diagnostik. Pränatale Diagnostik soll aus der allgemeinen Schwangerenvorsorge herausgenommen werden und ausschließlich als „Spezialuntersuchung“ für Paare zur Verfügung stehen, die danach ausdrücklich verlangen.
  • Pränatale Diagnostik soll an eine umfassende, qualifizierte vorausgehende und nachgehende Beratung/Begleitung gebunden sein. Diese Beratung muss auch umfassend über Lebensperspektiven behinderter Menschen informieren können, daher sind Personen mit Erfahrungen im gemeinsamen Leben mit Menschen mit Behinderungen einzubeziehen.
  • Die Schwangere muss schon vor einer Pränatalen Diagnose darauf vorbereitet werden, was ein eventueller „positiver Befund“ für sie an Möglichkeiten mit sich bringt (und zwar inklusive der Möglichkeit des Lebens mit einem behinderten Kind!). Wenn sich die Schwangere für eine solche Untersuchung entscheidet und es wird eine Behinderung diagnostiziert, so soll die mögliche Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch erst nach einer Nachdenkpause von mindestens einer Woche fallen.
  • Pränatale Diagnose darf nicht als Selektionsinstrument für eine eugenische Bevölkerungspolitik eingesetzt werden, deshalb dürfen Methoden wie die Nackenfaltenmessung unter keinen Umständen in den Mutter-Kind-Pass aufgenommen werden!
  • Um ein differenzierteres Bild vom Menschen mit Behinderung in der Medizin zu erreichen, muss dieser Bereich auch in die Mediziner-Ausbildung aufgenommen werden. Bereits praktizierende ÄrztInnen und vor allem – was den Bereich Pränatale Untersuchungen anbelangt – GynäkologInnen sollen Weiterbildungen zum Thema Behinderung erhalten, in denen sie ihr Wissen um das Wissen und die Erfahrungen der Betroffenen erweitern können. Nur so kann eine vom Arzt geleistete umfassende Beratung/Behandlung einer Schwangeren bei pränataler Diagnose oder auch nach der Geburt eines behinderten Kindes gewährleistet werden.

Behinderte Menschen leben gerne, das weiß jeder, der ihnen in nachhaltiger Weise begegnet ist. Mit allen Kindern erleben Eltern/Angehörige Freude und Sorgen – es ist nicht so, dass behinderte Kinder nur Sorge oder nichtbehinderte Kinder nur Freude bereiten. Auch extreme Lebenssituationen oder Mit-Leiden sind keine Legitimation dafür, werdenden Menschen von Staats wegen das Lebensrecht abzusprechen!

Wien, am 12.6.2002

 

Die Positionen der Bundesvereinigungen in Österreich und Deutschland können Sie hier nachlesen:

Lebenshilfe Österreich

Lebenshilfe Deutschland