Begriffsklärung und Rechtslage Unter aktiver Sterbehilfe versteht man jede Maßnahme, die zum Ziel die Beendigung des Lebens auf ausdrücklichen Wunsch eines Menschen hat. Sie ist rechtlich strikt verboten! (§ 77 StGB Tötung auf Verlangen, § 78 StGB Beihilfe zum Selbstmord). Unter passiver Sterbehilfe wird die Entscheidung des Arztes verstanden, bei einem sterbenden, nicht autonomen Patienten auf eine sterbensverlängernde Therapie zu verzichten oder sie zu unterbrechen. Durch Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen (etwa in Form der sog. „Minimaltherapie“ bei schwerstbehinderten Neugeborenen) kann der Straftatbestand der §§ 75 ff (Mord) erfüllt sein. Unter indirekter Sterbehilfe versteht man medizinische Maßnahmen, welche das Leiden eines Menschen unter Einsatz aller helfenden Mittel lindern, auch wenn dadurch möglicherweise das Leben verkürzt wird. Dies ist rechtlich zulässig! Die Hospizbewegung bemüht sich, den Tod als Teil des Lebens zu integrieren und sterbenskranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten. Dies geschieht in der Regel ambulant in der eigenen Wohnung durch Besuchsdienste oder in speziell auf die Betreuung Sterbender ausgerichteter Stationen/Zimmer in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie stationären Hospizen. Der Begriff „Humanes Sterben“ beinhaltet begleitetes Sterben in der gewohnten Umgebung, in dem das eigene Leben nicht „verendet“, sondern persönlich vollendet werden kann. Ausgangeslage Der Europarat hat 1999 jede Öffnung im Bereich der Sterbehilfe abgelehnt. Doch mit Beginn des neuen Jahrtausends wird dieses Thema, nicht zuletzt durch die in den Niederlanden, Belgien und der Schweiz verabschiedeten Gesetze zur aktiven Sterbehilfe, neuerlich im Europarat beraten. Zwar kann eine Entschlussänderung auf grund der neuerlichen Diskussion innerhalb des Europarates nicht zu neuen verbindlichen nationalen Rechtsregeln im Bereich der Sterbehilfe führen, doch hätte diese eine bedenkliche Symbol- bzw. Initialwirkung. In Österreich wie in Deutschland bestehen nicht zuletzt aufgrund der nationalsozialistischen Vergangenheit massive Bedenken gegen die Legalisierung der Sterbehilfe. Mit der so genannten „Humanisierung“ aktiver Sterbehilfe erweitert sich der Tabubruch hin zur von der Gesellschaft akzeptierten Tötung von Menschen. Verständnis Sterben und der Tod sind Themen, die mit großen Ängsten behaftet sind und daher vielfach verdrängt bzw. tabuisiert werden. Es sind dies Ängste - unerträgliche Schmerzen erleiden zu müssen
- den Angehörigen und der Gesellschaft zur Last zu fallen
- im Sterben allein gelassen zu werden
- aus der gewohnten Umgebung herausgerissen und der Würde beraubt zu sein
- mangelnde medizinische und/oder pflegerische Hilfe zu erhalten
Alte, kranke und behinderte Menschen verkörpern diese Ängste. Durch deren Tötung (=Sterbehilfe) versuchen wir, der persönlichen Auseinandersetzung mit dieser Thematik zu entgehen. Dieser persönliche Aspekt spiegelt sich in der gesellschaftlichen Grundhaltung wider. In den letzten Jahren zeigen sich wieder deutlich Tendenzen zur Ausgrenzung verschiedener Gruppen, wie z.B. alter und behinderter Menschen, Kranker oder auch so genannter "Unproduktiver". Das Gesundheitswesen ist von einem unmenschlichen Kosten-Nutzen-Denken bestimmt. Der sogenannte „Gnadentod“ für unheilbar Kranke und Menschen mit Behinderung ist keineswegs Vergangenheit, sondern aktualisiert sich heute wiederum neu. Im Rahmen der Euthanasiediskussion wird von Betroffenen immer wieder betont, dass sie weder den Angehörigen noch der Gesellschaft zur Last fallen wollen. Diese Angst zeigt deutlich, dass eine Wechselwirkung zwischen gesellschaftlicher Grundhaltung und der einzelnen Person besteht. Position der Lebenshilfe Österreich Die Lebenshilfe Österreich hat zuletzt im April 2003 gemeinsam mit den deutschsprachigen Lebenshilfevereinigungen (Deutschland, Schweiz, Italien) im Rahmen ”Ethischer Grundaussagen zur Biomedizin” zur Sterbehilfe Stellung bezogen. Sie bekennt sich zu der unveräußerlichen und unteilbaren Würde jedes Menschen während der gesamten Dauer seines Lebens und zu dem im Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf Leben, welches das Verbot der Tötung einschließt.
Die Lebenshilfe Österreich ist der tiefen Überzeugung, dass das Recht auf Leben unantastbar ist und für behindertes und nichtbehindertes menschliches Leben der gleiche Lebensschutz zu gelten hat. Das Recht auf Leben ist unabhängig vom jeweilig aktuellen körperlichen oder geistigen Zustand des einzelnen Menschen zu sehen. Jede Bestrebung davon abzugehen ist auf das schärfste abzulehnen, da damit eine unzulässige Eingrenzung von Lebenswert und Lebensrecht vorgenommen wird, die in letzter Konsequenz zur Vernichtung von Menschen mit Behinderung führt.
Die Lebenshilfe Österreich lehnt Handlungen, Entscheidungen und Unterlassungen, die direkt die Beendigung des Lebens zum Ziel haben ab. Solche Maßnahmen wenden sich nicht gegen das Leiden, sondern gegen die Person des Sterbenden. Daher tritt die Lebenshilfe Österreich als Interessenvertretung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung gegen aktive und passive Sterbehilfe (Euthanasie) ein. Perspektiven Die Würde einer jeden Person ist bis zu letzt zu wahren Der Wunsch nach Selbstbestimmung am Lebensende – nach Selbsttötung – darf nicht losgelöst von der unmittelbaren Umgebung des Sterbenden sowie der gesellschaftlichen Grundhaltung gesehen werden. Er ist Ausdruck einer absoluten Ausnahmesituation, die von Ängsten und Schmerzen bestimmt ist. Vor diesem Hintergrund ist eine „autonome Entscheidung“ äußerst kritisch zu hinterfragen. Sterbekultur – Hilfe, den eigenen Tod annehmen zu können Zur Annahme des Lebens gehört auch der Respekt davor, dass jeder Mensch unwiderruflich an sein Ende kommt. Daher ist dem Sterben Raum und Zeit zu geben und die Begrenztheit ärztlicher Handlungsmöglichkeit zu akzeptieren.Das Thema „Sterben“ darf kein gesellschaftliches Tabu sein. Es ist wichtig, dass sich die Gesellschaft möglichst früh mit dem Zusammenhang von Leben und Tod bzw. Sterben und dem Sinn des Lebens auseinandersetzt. Daher sollten diese Themen sowohl in unsere Alltagskultur als auch in die Bildungssysteme integriert werden. Sterbebegleitung „Menschen sollen an der Hand anderer Menschen sterben und nicht durch die Hand anderer.“Im Prozess des Sterbens haben Menschen unter Umständen noch persönliche Entscheidungen zu treffen. Sie haben die Möglichkeit, sich mit ihrem zurückliegenden Leben als Ganzem auseinander zu setzen und dieses Leben anzunehmen und los zulassen. Gerade in dieser Situation sind Menschen auf Hilfe angewiesen.Unterstützung brauchen aber auch all jene Personen, die Sterbende begleiten. Hier ist die Solidarität der Gesellschaft gefordert. Sterben in der gewohnten Umgebung Diesem Wunsch muss durch den Aufbau und die Absicherung geeigneter Hilfen und Dienstleistungen begegnet werden. Verstärkter Ausbau der Palliativmedizin und begleitender MaßnahmenEine besonders dringende Aufgabe der Gesellschaft ist der Ausbau und die Förderung der Palliativmedizin. Deren Aufgabe ist es, die physischen, psychischen und sozialen Leiden zu lindern und spirituellen Beistand zu leisten. Die Palliativmedizin hat wissenschaftlich mittlerweile einen sehr hohen Standard erreicht, der leider viel zu wenig umgesetzt wird. Schmerzstillende Maßnahmen sollen ausgeschöpft werden und primär auf die Lebensqualität der Betroffenen ausgerichtet sein. Generell ist in Krankenhäusern und Pflegeheimen für eine würdevolle Sterbebegleitung personell, einrichtungsmäßig und räumlich vorzusorgen. Dies erfordert auch ein Umdenken im Gesundheitssystem. In Fällen, in denen eine Person nicht (mehr) in der Lage ist, ihren Willen zu medizinischen Behandlungen zu kommunizieren, sollte in einem interdisziplinären Ausschuss (Ärzte, Angehörige, Vertrauenspersonen,...) die beste Lösung für den Betroffenen gefunden werden. November 2004 / Lebenshilfe Österreich
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