Tötung von unheilbar kranken Neugeborenen |
Tötung von unheilbar kranken Neugeborenen oder Wie muss ich auf die Welt kommen, um sein zu dürfen? In den Niederlanden soll es straffrei möglich sein, Neugeborene mit schwerer Behinderung oder Schädigung zu töten – „aktive Sterbehilfe“ und „Lebensbeendigung“ wird das genannt.
Groninger Protokoll
Die aktive Sterbehilfe soll unter den folgenden 5 Kriterien (Groninger Protokoll) möglich sein:
1. Das Leid muss so schwer sein, dass das Überleben nur kurze Zeit möglich ist.
2. Es darf keine Chance auf Heilung oder Besserung des Leidens durch Medikamente oder Operationen bestehen.
3. Die Eltern müssen zustimmen.
4. Ein zweiter, unabhängiger Arzt muss der Sterbehilfe ebenfalls zustimmen.
5. Nach der Lebensbeendigung werden die Eltern psychologisch weiter betreut.
Alle Fälle müssen einer staatlich eingerichteten Kommission gemeldet werden, die aus drei Medizinern, einem Juristen und einem Ethiker bestehen.
Bislang durften Ärzte in den Niederlanden Menschen ab dem 12. Lebensjahr, in Ausnahmefällen auch jüngeren Patienten Sterbehilfe anbieten. Nun wird von angesehenen Medizinern auch die Zulassung der Sterbehilfe bei schwer behinderten Neugeborenen gefordert. Geduldet wird die Euthanasie an Neugeborenen und Kleinkindern schon seit Mitte der neunziger Jahre – es soll seither zwischen 15 und 20 Fälle pro Jahr gegeben haben.
Der niederländische Verein für Kindermedizin hat Anfang 2005 das Groninger Protokoll als verbindlich für die Praxis im Bereich der Kindermedizin in den gesamten Niederlanden übernommen.
Die Lebenshilfe Deutschland gibt einen schockierenden Umstand zu bedenken: Unter den bislang getöteten Kindern waren auch etliche mit Spina Bifida (offener Rückenmarkskanal) – eine Behinderung, die zwar unterschiedlich schwer ausgeprägt sein kann, aber ohne Frage mit dem Leben vereinbar ist.
Was den Gegnern entgegenhalten?
Gegnern von PID oder Spätabbrüchen nach Pränataler Diagnose (PND) wird immer entgegengehalten, dass es sich bei den Getöteten noch nicht um schützenswertes Leben handle – bei PID um einen „Zellhaufen im Glas“, bei Abbruch nach PND „nur“ um einen „geschädigten Embryo“.
Was aber ist nun den Gegnern aktiver Sterbehilfe an Neugeborenen und Kleinkindern entgegenzuhalten? Denn hier handelt es sich wohl unbestritten um geborenes Leben, dem jeder (verfassungs)rechtliche Schutz zusteht – es handelt sich um aktive Tötung lebender Personen! Einem Baby wird das Lebensrecht versagt, es wird ermordet, weil……
Ja warum eigentlich?
Weil die Ärzte dem Neugeborenen vermeintliches Leid attestieren und die Eltern dem zustimmen. Das Baby kann sich ja leider selber noch nicht dazu äußern.
Leid und Glück werden individuell empfunden
Eugen Brysch vom Vorstand der Deutschen Hospiz-Stiftung kämpft seit Jahren gegen die Einführung eines Sterbehilfegesetzes in Deutschland. „Leid, Glück und Würde kann man nicht objektivieren und in einen Gesetzestext gießen. Das alles wird individuell unterschiedlich empfunden“, meint er. Der eine leide schon bei einem Hundertmeterlauf während der andere möglicherweise erst ab 5.000 Metern seinen körperlichen Zustand als Leid empfinde. Brysch stimmt auch die ungeheure Dynamik in der niederländischen Diskussion sehr bedenklich. Seit der Einführung der Sterbehilfe im Jahr 2002 geraten immer neue Patientengruppen in Diskussion. Müsse heute scheinbar die Frage bei unheilbar kranken Neugeborenen geregelt werden, fordere eine niederländische Regierungskommission bereits die Freigabe der Euthanasie bei psychisch Kranken und Menschen mit Selbstmordabsichten.
Wo sind die Grenzen?
Eine Studie der niederländischen Regierung (veröffentlicht im Spiegel) kam zu schockierenden Ergebnissen: Demnach töteten Ärzte in 38 Prozent der Fälle die Patienten nicht nur, weil sie unheilbar krank waren, sondern auch, weil „die Nächsten es nicht mehr ertragen“ konnten.
Wir sind wieder an einem Punkt angelangt, an dem wir uns vor noch nicht einmal einem Jahrhundert befunden haben: Leben wird bewertet – für „unwert“ befundenes Leben wird getötet. Und nicht mehr „nur“ an Ungeborenen…
Bei Erwachsenen wird dies als „Selbstbestimmung“ verkauft, bei Neugeborenen und Kleinkindern unterm dem Deckmäntelchen „Leid ersparen“. Und dahinter, ganz leise und unauffällig, steht eine ganze Reihe nicht unerheblicher ökonomischer Interessen.
Alleingelassen werden
In der Regel werden schwer kranke und sterbende Patienten alleingelassen und nur ein Bruchteil dieser Patienten wird pallitativ (umfassend medizinisch, sozial und psychologisch) betreut. Dass diesen Patienten dann schnell der Wunsch aufkommt, von „ihren Leiden erlöst“ werden zu wollen, ist nicht verwunderlich. Doch, so Brysch: „Dieser Wunsch bedeutet aber oft nichts anderes, als die Bitte um „Erlösung“ von diesen fruchtbaren Lebensbedingungen und vom Alleinsein“. Sterbehilfe kommt dem Staat allerdings billiger als Begleitung Sterbender.
In der Regel werden auch Eltern mit behinderten Kindern alleingelassen und müssen sich (oft ein Leben lang) durch soziale, psychologische, bürokratische und ökonomische Barrieren kämpfen. Dass diesen Eltern der Wunsch aufkommt, von dieser Belastung erlöst werden zu wollen – und diesem Kind diese Belastungen ersparen zu wollen, ist auch nicht verwunderlich. Und auch hier kommt dem Staat die Sterbehilfe billiger als das zur Verfügung Stellen unterstützender Dienste, medizinischer Versorgung und integrativer Angebote für Familien mit behinderten Kindern.
Vom „Gnadentod“ zum „schönen Tod“?
Im Dritten Reich nannte man die aktive Tötung behinderter Kinder „Gnadentod“ – um eine „Schädigung der Volksgesundheit“ zu vermeiden, den „gesunden Erbstrom der Volksgemeinschaft“ zu gewährleisten, um „Unwirtschaftliche“, „Sonderlinge“, „Nichtsnutze aller Art“ auszumerzen.
Und wie werden wir es heute nennen, um nur ja nicht in Verruf zu geraten, uns wieder einer Nazi-Ideologie angenähert zu haben? Wie verpacken wir es, um unser Gewissen ruhig zu stellen und das Gefühl haben zu können, wir hätten richtig gehandelt?
Darauf kann sich jeder selbst eine Antwort geben…
4. Juni 2006/lhw SH
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