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UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen

Am 30. März 2007 fand die feierliche Zeremonie zur Unterzeichnung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen in New York statt. Auch Österreich unterzeichnete.

 

Ein Meilenstein im weltweiten Kampf um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung – die UN-Konvention der Rechte von Menschen mit Behinderung, die am 13.12.2006 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde – ist vergangenen Freitag den Mitgliedsstaaten zur Unterzeichnung vorgelegt worden. Schon 80 Staaten der 192 UNO-Mitglieder haben die Konvention unterzeichnet. Für Österreich zeichnete Sozialminister Dr. Erwin Buchinger, auch Deutschland unterzeichnete, die Schweiz ist noch unentschlossen. Der erste Staat, der die Konvention ratifiziert hat, war Jamaika.

Mit der Konvention werden die Rechte behinderter Menschen völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben. Wenn 20 Staaten die Konvention ratifiziert haben, tritt sie nach 30 Tagen in Kraft. Es gibt auch ein Zusatzprotokoll, das behinderten Menschen die Möglichkeit zur Anrufung eines internationalen Ausschusses einräumt, wenn alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Dieses Zusatzprotokoll tritt bereits nach zehn Ratifizierungen in Kraft.

Liste der Staaten, die die Konvention unterzeichnet haben

UN-Konvention u. Materialien (Englisch)

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