Am 30. März 2007 fand die feierliche Zeremonie zur Unterzeichnung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen in New York statt. Auch Österreich unterzeichnete.
Ein Meilenstein im weltweiten Kampf um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung – die UN-Konvention der Rechte von Menschen mit Behinderung, die am 13.12.2006 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde – ist vergangenen Freitag den Mitgliedsstaaten zur Unterzeichnung vorgelegt worden. Schon 80 Staaten der 192 UNO-Mitglieder haben die Konvention unterzeichnet. Für Österreich zeichnete Sozialminister Dr. Erwin Buchinger, auch Deutschland unterzeichnete, die Schweiz ist noch unentschlossen. Der erste Staat, der die Konvention ratifiziert hat, war Jamaika.
Mit der Konvention werden die Rechte behinderter Menschen völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben. Wenn 20 Staaten die Konvention ratifiziert haben, tritt sie nach 30 Tagen in Kraft. Es gibt auch ein Zusatzprotokoll, das behinderten Menschen die Möglichkeit zur Anrufung eines internationalen Ausschusses einräumt, wenn alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Dieses Zusatzprotokoll tritt bereits nach zehn Ratifizierungen in Kraft.
Hoffnung |
Liste der Staaten, die die Konvention unterzeichnet haben UN-Konvention u. Materialien (Englisch) |
Nachholbedarf auch in Deutschland Auch in Deutschland gibt es Nachholbedarf. Jura-Professorin Theresia Degener sprach im Deutschlandfunk davon, dass noch 87 Prozent der behinderten Kinder in Sonderschulen unterrichtet werden und nur 13 Prozent in Regelschulen gehen. „International gesehen sind wir da ein Entwicklungsland“, so die Menschenrechts-Expertin, die selbst mit einer körperlichen Beeinträchtigung lebt, und meint weiter:“ Wir haben die bisherigen existierenden sieben Menschenrechtsverträge untersucht und vor allen Dingen untersucht, wie sie weltweit in Bezug auf Behinderte umgesetzt werden, und diese Studie belegt eindrücklich, dass die bisherigen existierenden Menschenrechtsinstrumente oder Verträge auch für behinderte Menschen gelten, theoretisch, aber praktisch so gut wie nicht für behinderte Menschen umgesetzt werden. Und deswegen ist es absolut an der Zeit gewesen, dass es nun ein verbindliches Menschenrechtsinstrument für behinderte Menschen gibt“. Buchinger verspricht Überprüfung in Österreich Österreichs Sozialminister Dr. Buchinger meinte gegenüber Ö1, dass in Österreich die meisten Anforderungen der Konvention bereits durch das Behindertengleichstellungsgesetz erfüllt seien. Ganz so sehen das Interessensvertreter des Behindertenbereiches nicht. Zum Beispiel bestehe noch immer kein Recht auf Beseitigung von Barrieren, sondern lediglich auf Schadenersatz, und ebenso fehle immer noch ein generelles Recht auf integrativen Unterricht für Kinder mit Behinderungen. Buchinger hält fest, dass es laut Regierungsprogramm eine Überprüfung des Behindertengleichstellungsgesetzes geben werde. 2. April 2007 / lhw SH |
Interview Theresia Degener |