Ende August wurde die UN-Konvention "zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen" beschlossen.
Die Konvention verpflichtet alle Mitgliedsstaaten zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Ausbeutung und Missbrauch. Es sollen damit erstmals verbindliche Standards gesetzt werden, die den weltweit ca. 650 Millionen lebenden Menschen mit Behinderung das Leben erleichtern.
Ein Großteil dieser Menschen lebt in Entwicklungsländern. Es wurde ein eigenes Zusatzprotokoll verabschiedet, das ermöglicht, dass Gleichstellungsbeschwerden von behinderten Menschen an ein UN-Komitee gerichtet werden können. Damit diese Menschenrechtsdeklaration auch in den Entwicklungsländern umgesetzt wird, wurde ein konkreter Umsetzungsmechanismus entworfen.
Rupert Roniger, Geschäftsführer von "Licht für die Welt":"Ein eigener Artikel, für den sich insbesondere die österr. Fachorganisation Licht für die Welt intensiv eingesetzt hat, verpflichtet auch die Geberländer der Entwicklungszusammenarbeit (die Industrienationen) dazu, in ihren Hilfsprojekten den Zugang für behinderte Menschen zu garantieren. Damit werden künftig auch jene Menschen Zutritt zu allen Entwicklungshilfemaßnahmen haben, die diese am meisten benötigen: behinderte Kinder, Frauen und Männer."
Menschenrechtsexpertin Mag. Marianne Schulze führt aus:" Die erste Konvention im neuen Millenium ist die schnellstverhandeltste Menschenrechtskonvention und jene mit der größten Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen (mindestens 800). Sensationell ist auch die Zustimmung zu einem Zusatzprotokoll, welches Individualbeschwerden vorsieht. Der Entwurf solcher Protokolle dauert normalerweise Jahre, manchmal ein Jahrzehnt."
In den Schlussbestimmungen der Konvention wurde unter anderem festgehalten, wieviele Staaten die Konvention ratifizieren, d.h. in ihre jeweilige nationale Gesetzgebung übernehmen müssen, um sie in Geltung zu setzen. Ein eigenes Komitee wird die Einhaltung der Konventionsbestimmungen überwachen. Derzeit haben nur 45 Staaten Gesetze, die behinderte Menschen schützen. USA, Japan, Australien und Kanada hatten angekündigt, die Konvention nicht zu unterzeichnen - die USA z.B. mit der Begründung, dass sie bereits ähnliche Gesetze hätten. Staaten, die die Konvention unterzeichnen, verpflichten sich unter anderem, behindertengerechte Zugänge zu öffentlichen Gebäuden zu schaffen und Diskriminierung behinderter Menschen zu unterbinden. Die Frage bleibt, was Individualbeschwerden bewirken können. Die Bewertung einer Beschwerde durch das Komitee ist kein Urteil im juristischen Sinn und auch nicht verbindlich, jedoch hat eine derartige Bewertung politische Wirkung: Der verletzende Mitgliedsstaat wird damit von der Staatengemeinschaft sozusagen "ermahnt". Es ist noch nicht klar, welche Staaten die Konvention ratifizieren werden und auch nicht, welche konkreten Auswirkungen sie für behinderte Menschen im Alltag haben wird - ein Erfolg jedoch in jedem Fall ist es, dass sich die UNO dieses Themas angenommen hat, Handlungsbedarf erkannt und ein anderes Denken zu Behindertenthemen dadurch angeregt wurde. 5. September 2006 / lhw SH |