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UN-Konvention zum Schutz behinderter Menschen

Ende August wurde die UN-Konvention "zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen" beschlossen.

 

Die Konvention verpflichtet alle Mitgliedsstaaten zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Ausbeutung und Missbrauch. Es sollen damit erstmals verbindliche Standards gesetzt werden, die den weltweit ca. 650 Millionen lebenden Menschen mit Behinderung das Leben erleichtern.

Ein Großteil dieser Menschen lebt in Entwicklungsländern. Es wurde ein eigenes Zusatzprotokoll verabschiedet, das ermöglicht, dass Gleichstellungsbeschwerden von behinderten Menschen an ein UN-Komitee gerichtet werden können. Damit diese Menschenrechtsdeklaration auch in den Entwicklungsländern umgesetzt wird, wurde ein konkreter Umsetzungsmechanismus entworfen.
Rupert Roniger, Geschäftsführer von "Licht für die Welt":"Ein eigener Artikel, für den sich insbesondere die österr. Fachorganisation Licht für die Welt intensiv eingesetzt hat, verpflichtet auch die Geberländer der Entwicklungszusammenarbeit (die Industrienationen) dazu, in ihren Hilfsprojekten den Zugang für behinderte Menschen zu garantieren. Damit werden künftig auch jene Menschen Zutritt zu allen Entwicklungshilfemaßnahmen haben, die diese am meisten benötigen: behinderte Kinder, Frauen und Männer."

Menschenrechtsexpertin Mag. Marianne Schulze führt aus:" Die erste Konvention im neuen Millenium ist die schnellstverhandeltste Menschenrechtskonvention und jene mit der größten Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen (mindestens 800). Sensationell ist auch die Zustimmung zu einem Zusatzprotokoll, welches Individualbeschwerden vorsieht. Der Entwurf solcher Protokolle dauert normalerweise Jahre, manchmal ein Jahrzehnt."