1971 wurden die Rechte von Menschen mit Behinderung erstmals in der UN-Deklaration der "allgemeinen und besonderen Rechte geistig behinderter Menschen" international verankert, 35 Jahre später haben die Vereinten Nationen die Gleichstellung behinderter Menschen jetzt völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben.
New York – Es ist ein Meilenstein im weltweiten Kampf um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung: Vergangene Woche, am Abend des 13. Dezember 2006, verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Konvention verpflichtet alle beitretenden Mitgliedsländer auf eine behindertengerechte Politik. Menschen mit Behinderungen müssen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, die Staaten werden dazu verpflichtet Barrieren und Vorurteile abzubauen, die diese Teilhabe behindert. "Behinderung ist keine Aufgabe der sozialen Fürsorge, sondern ein Menschenrechtsanliegen", heißt es im Begleittext. Die UN-Konvention entstand in jahrelangen Diskussionen und Lobbying-Bemühungen von Vereinigungen behinderter Menschen, darunter Inclusion International, in der die Lebenshilfe Wien über die Lebenshilfe Österreich Mitglied ist. In ihrer Bedeutung geht die Konvention weit über die bisherigen UN-Erklärungen zu den Rechten von Menschen mit geistiger Behinderung (1971) und der Rechte behinderter Menschen (1975), sowie den 1993 verabschiedeten "Allgemeinen Regeln" für eine bessere Integration behinderter Menschen hinaus. Denn erstmals wird damit die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung als völkerrechtliche Verpflichtung festgeschrieben. Während die Verabschiedung der Konvention zwar die jahrelange politische Arbeit bei den Vereinten Nationen krönt, ist sie gleichzeitig erst der Anfang des jetzt notwendigen Ratifizierungsprozesses. Denn erst wenn wenigstens 20 Staaten den Vertrag angenommen haben, tritt die Konvention auch wirklich in Kraft. Der scheidende UN-Generalsekretär Kofi Annan appellierte darum an die UN-Mitglieder, die von ihnen beschlossene Konvention auch möglichst rasch zu ratifizieren. Dies verspreche "für 650 Millionen Menschen mit Behinderungen weltweit den Beginn einer neuen Ära, in der sie nicht länger Diskriminierung erleiden müssen, die schon viel lang geduldet wurden." Integration in allen Lebensbereichen • Das Recht in der Gemeinschaft zu leben, nicht unter sub-menschlichen Bedingungen oder in Anstalten – dies garantiert Artikel 19, "Leben in der Gemeinschaft" "Diese Konvention ist auch unsere Konvention", erkärte Richler, Inclusion International und seine Mitglied wie die Lebenshilfe "werden im Prozess der Ratifizierung und Umsetzung der Konvention den jeweiligen Regierungen ihre Unterstützung anbieten". 16-12-2006 / lhw spu |
UN-Konvention und Materialien (in Englisch) Erklärung von Inclusion International zur UN-Konvention (in Englisch) |

