Was uns wichtig ist und was wir erreichen wollen - das alles können Sie in unserem Leitbild erfahren

Eltern - Selbsthilfe
Als Eltern-Selbsthilfe-Gemeinschaft in den sechziger Jahren gegründet, sehen wir uns auch heute noch als Mut- und Schrittmacher für Eltern. Eltern brauchen Unterstützung, Beratung und eben Hilfe zur Selbsthilfe, um die besonderen Herausforderungen des Familienalltags mit einem behinderten Angehörigen zu bewältigen.
Interessenvertretung
Darüber hinaus verstehen wir uns als Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen. Wir sehen es als unsere Aufgabe, gegen Diskriminierung, Misshandlung und Vernachlässigung von Menschen mit Behinderung und deren Familien zu kämpfen. Weil für uns Menschenrechte und Menschenwürde für ALLE Menschen gültig sein müssen!
Träger
Als Anbieter von Werkstätten mit Beschäftigungstherapie und Wohnmöglichkeiten ist es uns wichtig, unsere Dienstleistungen auf die Bedürfnisse der KlientInnen abzustimmen. Qualitätssicherung wird dabei groß geschrieben.
Unsere Dienstleistungen orientieren sich an der individuellen Lebensplanung unserer Kundinnen und Kunden, das heißt an deren Wünschen und Bedürfnissen. Dabei versuchen wir die Balance von Einzel- und Gruppeninteressen herzustellen.
Wertschätzender und respektvoller Umgang, Unterstützung der Selbstbestimmung sowie Sicherung der Lebensqualität unserer KundInnen sind die Prämissen, unter denen unsere qualifizierten Betreuungsteams arbeiten.
Unser Menschenbild
Im Lichte der Menschenrechtsaspekte basiert unsere Arbeit auf folgenden Grundpositionen:
- Jedes menschliche Leben hat Würde und Lebenswert, auch jenes, das im Lebensvollzug schwer beeinträchigt ist. So wie bei allen Menschen realisiert sich Mensch-Sein, d.h. sinnerfülltes Leben, in Beziehungen mit anderen Menschen: Im Angenommen-Sein.
- Personen mit Behinderung haben dieselben Grundrechte wie jeder andere Bürger.
- Personen mit Behinderung haben dieselben Grundbedürfnisse wie alle anderen Menschen. es sind ihnen daher Lebensumstände und Alltagsbedingungen zu ermöglichen, wie sie für die meisten Menschen als "normal" gelten ("Normalisierungsprinzip")
- Bei allen Menschen ist unabhängig von der Schwere ihrer Beeinträchtigung davon auszugehen, dass sie entwicklungs- und lernfähig sind. Entsprechende Bildungsbemühungen müssen sich daher auf alle Entwicklungsebenen und Lebensabschnitte erstrecken.
- Geistige Behinderung ist keine Krankheit, auch wenn sie in einer physischen Schädigung (Hirnschädigung) ihren Ausgangspunkt hat. Mit einer geistigen Behinderung zu leben ist eine von vielen Formen innerhalb der Bandbreite menschlicher Lebensvollzüge.
- Menschen mit Behinderung dürfen nicht primär unter dem Apsekt des Behindertseins gesehen werden - sie sind zuallererst Mensch.
Unsere Forderungen
- Wir setzen uns dafür ein, dass internationale Grundsätze auch in Österreich in Gesetzgebung und Vollziehung Beachtung finden. Wir bekennen uns zur UN-Deklaration der Rechte geistig behinderter Menschen, zum UN-World Prorgam of Action und zur UN-Konvention über die Rechte des Kindes sowie zu den UN-Standard Rules (Herstellung der Chancengleichheit für behinderte Menschen).
- Wir fordern eine Schule ohne Aussonderung. Wir treten dafür ein, dass Kinder ungeachtet ihrer Behinderungen oder Lernschwierigkeiten das Recht haben, gemeinsam in einer Klasse einer Regelschule unterrichtet zu werden. Erziehung ohne Aussonderung ist für uns ein Menschenrecht, und nur diese Erziehung erachten wir als pädagogisch und sozial sinnvoll.
- Wir fordern volle Bürgerrechte und Gleichstellung für Menschen mit Behinderung.
- Wir wehren uns gegen alle gesellschaftlichen Tendenzen, die das Lebensrecht des ungeborenen behinderten Menschen aus eugenischen, ökonomischen Überlegungen bzw. aus falsch verstandenem Mitleid in Frage stellen.
Aus diesem Grund frodern wir auch schon seit Jahren die Streichung der so genannten "Eugenischen Indikation" aus dem Österr. Strafgesetzbuch (§97) - die Möglichkeit eines straffreien Schwangerschaftsabbruches bis zur Geburt, wenn die "ernste Gefahr" einer schweren Behinderung des Kindes besteht.
Daten & Fakten
- Die Lebenshilfe Wien wurde 1961 gegründet.
- Wir sind ein überparteilicher, überkonfessioneller, gemeinnütziger Verein.
- Wir sind Mitglied der "Bundesvereinigung Lebenshilfe Österreich", durch die alle 8 Bundesländer-Vereine auf nationaler Ebene vernetzt und vertreten sind. Ebenso sind wir Mitglied von "Inclusion Europe", des Dachverbandes aller europäischen Behindertenorganisationen.
- Wir führen 6 Werkstätten mit Beschäftigungstherapie, 4 Kleingruppen, 13 Wohnhäuser. Darüber hinaus bieten wir mobile Begleitung für KlientInnen in eigenen Wohnungen sowie teilbetreutes Wohnen an.
- Insgesamt begleiten wir 572 Personen mit Behinderung in unseren Werkstätten und Wohnangeboten mit 208 MitarbeiterInnen.
Broschüren
Unser Leitbild gibt es in ausführlicher Version sowie für Menschen mit Behinderungen in einfach verständlicher Sprache jeweils als Broschüre. Hier können Sie die Broschüren kostenlos bestellen.


