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Unser Werkstattkonzept: Der Alltag

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Die Werkstätten der Lebenshilfe Wien sind an Werktagen für unsere Klientinnen und Klienten zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 15 Uhr, sowie am Freitag von 7:30 bis 13 Uhr. Sonn- und Feiertage, sowie am 24. und 31. Dezember sind die Werkstätten geschlossen.

 

Am Morgen besprechen Klientinnen und Klienten gemeinsam mit ihrer Betreuung den Tagesablauf. Der Tag in der Werkstätte glieder sich in Arbeits-, Beschäftigungs-, Freizeit- und Fördereinheiten. Zusätzlich gibt es eine Vormittags- und eine Mittagspause. Die Wochen- und Jahresplanung wird in Gruppen- und Werkstattkonferenzen gemeinsam von Werkstattleitung, Betreuerinnen und Betreuern und Klientinnen und Klienten besprochen.


Die Klientinnen und Klienten
Sie sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten entscheidungsberechtigt und tragen für sich selbst Verantwortung. Klientinnen und Klienten haben Anspruch auf Unterstützung und Assistenz im Arbeits-, Beschäftigungs- und Förderbereich. Darüber hinaus können sie sich in persönlichen Anliegen an ihre Betreuerinnen und betreuer wenden.

Die Klientinnen und Klienten bilden das soziale Gefüge einer Werkstatt. Sie haben ein Recht auf Mitsprache und Mitentscheidung. Bei den Gruppen- und Werkstattkonferenzen werden Gruppen- und Werkstattangelegenheiten besprochen. Im Rahmen der Individuellen Entwicklungsplanung legen die Klientinnen und Klienten Arbeits- und persönliche Ziele fest.

Betreuung
In jeder Werkstatt gibt es eine gesamtverantwortliche Leitung und deren Stellvertretung. Für die Betreuung und Förderung sind die Gruppenbetreuerinnen und -betreuer verantwortlich. Sie haben die Aufgabe, Klienten und Klientinnen ganzheitlich wahr zu nehmen, zu unterstützen, wo Hilfe benötigt wird und sie insbesondere vor Gefahren zu schützen. Sie führen die individuelle Entwicklungsplanung durch und haben, wo notwendig, Klientinnen und Klienten bei der Vertretung ihrer Interessen zu unterstützen.

Unser Schlüssel in der Gruppenbetreuung beträgt derzeit zirka 1:6. Die Betreuerinnen und Betreuer in den Werkstätten haben in der Regel eine behinderten- oder sozialpädagogische Ausbildung und/oder eine Qualifikation, die ihren spezifischen Anforderungen entspricht. Sie werden von Praktikanten und Praktikantinnen sowie Zivildienstleistenden unterstützt. Um die Qualität der pädagogischen Arbeit sicher zu stellen, nehmen die Betreuerinnen und Betreuer regelmäßig an Teambesprechungen, Supervision, Reflexionsgesprächen und Fortbildungen teil.

Eltern und Angehörige
Die Betreuerinnen und Betreuer arbeiten mit den Eltern und anderen Angehörigen, die wichtige Bezugspersonen für unsere Klientinnen und Klienten sind, konstruktiv zusammen. Sie informieren sich gegenseitig über alle wichtigen Angelegenheiten und Erfahrungen betreffend der Klientin oder dem Klient. Dies gilt sinngemäß auch für Sachwalterinnen und Sachwalter.

Eltern, Angehörige und Sachwalterinnen und Sachwalter haben in der Werkstatt das Recht auf Information, Anhörung und Mitsprache, aber in der Gestaltung des Alltags kein Mitbestimmungsrecht.

Mindestens einmal im Jahr veranstaltet jede Werkstatt einen Informationsabend für Eltern, Angehörige und Sachwalterinnen und Sachwalter, an dem ein Jahresüberblick über die Tätigkeiten der Werkstatt gegeben wird, neue Betreuerinnen und Betreuer sowie Angebote vorgestellt werden. Natürlich ist dies auch eine Gelegenheit um Fragen zu stellen. Eltern, Angehörige und Sachwalterinnen und Sachwalter können darüber hinaus jederzeit mit der Gruppenbetreuung oder Werkstattleitung ein persönliches Gespräch vereinbaren.