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"Verhandlungsunfähigkeit" von Gross wird zur Farce

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Einen Tag, nachdem der frühere NS-Arzt Heinrich Gross für nicht verhandlungsfähig erklärt und sein Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt wurde, sorgt ein TV-Interview mit dem 84-jährigen pensionierten Psychiater für Aufregung.

 

In dem unmittelbar nach der Verhandlung aufgenommenen und Dienstagabend (21. März 2000) ausgestrahlten Interview hatte Gross Minuten lang Fragen beantwortet und dabei keineswegs einen verwirrten Eindruck hinterlassen. Das könnte Konsequenzen haben.

Für ihn sei es "völlig unverständlich", dass Gross nach dem Verlassen des Gerichtsgebäudes im Beisein seines Anwaltes in einem nahe gelegenen Kaffeehaus auftauchte und sich dort einer Vielzahl von Fragen stellte, erklärte Richter Karlheinz Seewald Mittwochnachmittag (22. März) gegenüber der Austria Press Agentur. Gross hatte in dem Interview über seine Erinnerungen an seine Tätigkeit an der berüchtigten Euthanasie-Klinik "Am Spiegelgrund" Auskunft gegeben -- das Thema, dessen Aufarbeitung eigentlich Gegenstand des Strafprozesses gewesen wäre. Die Anklage beschuldigt Gross des Mordes an neun behinderten Kinder im Sommer 1944.

Er könne sich nur auf das Gutachten stützen, das Gross infolge "fortschreitender Demenz" Verhandlungsunfähigkeit attestierte, sagte Richter Seewald. Eigentlich sollte erst in einem halben Jahr überprüft werden, ob diese Verhandlungsunfähigkeit nach wie vor gegeben ist. "Wenn Primar Gross aber jetzt einen recht frischen und munteren Eindruck macht, wird man sich überlegen, ob man die Begutachtung nicht schon früher durchführt", erklärte Seewald.

Neben dem vorerst "ruhend gestellten" Prozess schwebt über Heinrich Gross ein zweites Damoklesschwert: Die Ratskammer des Landesgerichts hat die Wiederaufnahme jenes Verfahrens bewilligt, das sich auf jene Fakten bezieht, deretwegen Gross vor über 50 Jahren wegen Totschlags vor Gericht gestanden und zunächst auch verurteilt worden ist. Der Oberste Gerichtshof hatte dieses Urteil jedoch aufgehoben, das Verfahren wurde später eingestellt. Als SPÖ-Mitglied machte Gross danach Karriere und stieg zum meist beschäftigten Gerichtsgutachter für Psychiatrie der Republik auf.

Nikolaus Lehner, der Verteidiger des 84-Jährigen, hat gegen die Bewilligung der Wiederaufnahme Einspruch erhoben. Die Entscheidung darüber liegt jetzt beim Wiener Oberlandesgericht und sollte nach Angabe des zuständigen Staatsanwalts Michael Klackl in einigen Wochen erfolgen.

Der Gross-Verteidiger hat unterdessen "mit Verwunderung" auf den Einwand des Wiener Gesundheitsstadtrates Sepp Rieder reagiert, wonach man den Prozess auch ohne Gross durchführen hätte können. Die Aussagen Rieders müssten wohl mit "juristischem Unverständnis" begründet werden, erklärte Lehner in einer Aussendung.

"Wenn Dr. Rieder meint, man brauche sich nur auf die Fakten stützen und (offenbar) den Schluss zieht, es solle auch eine Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten zulässig sein, verkennt er nicht nur die Grundsätze der österreichischen Strafprozessordnung, sondern auch die von der europäischen Menschenrechtskonvention postulierten Verteidigungsrechte", sagt Lehner. Der Anwalt zeigte sich erstaunt, dass dieser Umstand dem Stadtrat nicht bekannt sei. Immerhin sei Sepp Rieder bis zur dritten Auflage Mitherausgeber des Lehrbuchs "Das österreichische Strafrecht" -- ein Kommentar zum Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung -- gewesen.

März 2000 / spu