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Volksschule: Gemeinsamer Unterricht

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Alle administrativen Wege zum integrativen Schulbesuch Ihres Kindes sind erledigt, eine möglichst zu Ihren Wünschen passende Schule ist gefunden - nun beginnt für Ihr Kind also der Schulalltag. Hier detaillierte Informationen zum Integrationsunterricht.

 
Integrative Nachmittagsbetreuung - Kinder gemeinsam im Freien
Auch die Nachmittagsbetreuung ist an vielen Schulen integrativ möglich.
 

Unterrichtsformen
Das gebräuchlichste Unterrichtsmodell für einen gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder, die „Integrationsklasse“, sieht in der Regel bei verkleinerter Schülerzahl in der Klasse bis zu vier Kinder „mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ vor, die von zwei LehrerInnen gemeinsam mit den anderen unterrichtet werden. Aber auch andere Formen der Unterstützung gibt es, etwa durch StützlehrerInnen, die einem Kind und seiner Klasse zusätzlich zum/zur KlassenlehrerIn zur Verfügung stehen. Der/Die Regel­schul­lehrerIn und der/die SonderpädagogIn unterrichten dabei als Team. Dies bedeutet nicht nur eine gemeinsame Vorbereitung und einen gemeinsamen Unterricht im selben Raum, sondern auch, dass beide LehrerInnen als gleichwertige PartnerInnen für ALLE Kinder zuständig sind! Aufgabe des Teams ist es, den Unterricht so zu gestalten, dass jeder/jede SchülerIn, egal ob mit oder ohne SPF, individuell entsprechend gefördert wird.

Sonderpädagogischer Förderbedarf
Wenn die Behinderung bereits vor Schuleintritt klar feststellbar ist (z.B: Down-Syndrom), wird das Kind bereits am Schulbeginn mit SPF-Zuerkennung starten. Anderenfalls werden die ersten drei persönlichen Schuljahre des Kindes abgewartet, um allenfalls Kinder mit Lernschwierigkeiten mit anderen Methoden zum gewünschten Lernerfolg zu verhelfen (z.B. Flexible Schuleingangsphase, d.h. 2 Schuljahre können in max. 3 Jahren absolviert werden; Rückstellung in die Vorschulklasse; Wiederholen einer Schulstufe). Ungenügende Schulleistungen ohne das Bestimmungsmerkmal der Behinderung begründen jedenfalls keinen sonderpädagogischen Förderbedarf. Neben der nachträglichen Zuerkennung von SPF während der Volksschulzeit kann auch der umgekehrte Fall der Wiederaufhebung des SPF eintreten, je nach Entwicklung des Kindes. In der Regel wird es aber zu eher kleineren oder auch gar keinen Verstärkungen oder Abschwächungen der sonderpädagogischen Maßnahmen unter dem Schuljahr kommen.

Lehrplan
Die Lehrplanzuordnung erfolgt bei Unsicherheiten, ob ASO- (Allgemeine Sonderschule) oder SSO- (Schwerstbe­hin­der­ten-Schule) Lehrplan, erst nach einer angemessenen Beobachtungsfrist. Bei bestimmten Behinderungsformen steht der Lehrplan von vornherein fest (z.B. SSO bei Down-Syndrom oder Regelschullehrplan bei Körper- oder Sinnesbehinderten).

Beurteilung
Für die Beurteilung kommt der jeweils zugeordnete Lehrplan (Regelschule, ASO, SSO oder auch Mischformen Regelschule/ASO bzw. ASO/SSO) zur Geltung. SchülerInnen nach SSO-Lehrplan werden grundsätzlich verbal beurteilt, alle übrigen SchülerInnen (Regelschullehrplan, ASO-Lehrplan) können verbal oder mit Ziffern beurteilt werden, wobei die 4.Klasse der Volksschule jedenfalls mit einer Ziffernbeurteilung abzuschließen ist.

Nachmittagsbetreuung
Diese kann für IntegrationsschülerInnen direkt an der Schule nur angeboten werden, wenn für diese keine zusätzliche Betreuung durch sonderpädagogisch geschultes Personal notwendig ist. Wenn es sich nicht um eine Ganztagsschule handelt, muss im Vorfeld abgeklärt sein, wer die Betreuung übernehmen kann. Sollte eine Betreuung ohne Zusatz-Ressource nicht möglich sein, muss von den Erziehungsberechtigten um die Aufnahme in entsprechende Einrichtungen (Sonderhorte) angesucht werden.