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Was geistig behinderte Menschen besonders betrifft

Wie andere Menschen mit Behinderung sind Personen mit geistiger und mehrfacher Behinderung von den vielen Benachteiligungen in einzelnen Gesetzen betroffen, von Bestimmungen am Arbeitsmarkt bis zum Schulbereich. Die Lebenshilfe Österreich verfolgt jedoch einige besondere Schwerpunkte, erklärt Heinz Trompisch, Bundesgeschäftsführer der österreichischen Lebenshilfe.

 

Die "eugenische Indikation" bei der Abtreibungsregelung

Generell ist die Abtreibung in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten straffrei und liegt in der alleinigen Entscheidung der betroffenen Frau. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist jedoch eine Abtreibung bis zur Öffnung des Muttermundes, also unmittelbar vor der Geburt, möglich. Juristen nennen dies die "eugenische Indikation" und sie steht in einem unheilvollen Zusammenhang mit den unseligen Gedanken der "Volksgesundheit". Die Lebenshilfe sieht darin eine Diskriminierung behinderter Menschen.

Diskriminierung im Bereich von Berufsausbildung und Arbeit

Das Behinderten-Einstellungs-Gesetz sieht eine "wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung von 50 Prozent" vor, um die Unterstützungsmöglichkeiten dieses Gesetzes ausschöpfen zu können. De facto bedeutet dies aufgrund der starren Auffassung von verminderter Arbeitsleistung einen Ausschluss geistig/mehrfach behinderter Personen. Bei der Berufsvorbereitung ebenso wie am Arbeitsmarkt fehlen geeignete Regelungen.

Anpassung der Nationalrats-Wahlordnung

Wer blind ist oder in der Verwendung seiner Arme behindert ist, darf eine Begleitperson in die Wahlzelle mitnehmen, um das Wahlrecht ausüben zu können. Nicht lesen oder schreiben können - z.B. infolge einer intellektuellen Schwäche -- ist jedoch kein Grund, eine Begleitung in die Wahlzelle zuzulassen. Viele Menschen mit geistiger Behinderung verlieren dadurch ihr demokratisches Mitbestimmungsrecht.

Durchforstund der Landesgesetze nach diskriminierenden Bestimmungen

In vielen Lebensbereichen sind es vor allem Landesgesetze, die wesentlich für die Lebensqualität von Menschen mit geistiger Behinderung sind. Analog zur Aufarbeitung benachteiligender Bestimmungen in Bundesgesetzen müssen jetzt die Landesgesetze durchleuchtet werden und auch auf Landesebene Gesetze zur Gleichbehandlung entstehen. Bisher haben erst Wien und die Steiermark entsprechende Absichtserklärungen abgegeben.

Ziele der Lebenshilfe Österreich

"Wir streben ein Gleichstellungsgesetz nach dem Muster des US-Gleichstellungsgesetzes an", beschreibt Trompisch die Ziele der Lebenshilfe. Zwar sei der Americans with Disabilities Act (ADA) "nicht hundertprozentig" in Österreich anwendbar, aber eine vergleichbare Regelung würde es auch erlauben, die zahlreichen alltäglichen Diskriminierungen zu bekämpfen. Beispiel: Eine Behinderung von 70 Prozent nach dem Behinderteneinstellungsgesetz schließt Personenversicherung -- Krankenzusatz, Unfall, Haftpflicht -- aus. Geistig behinderten Menschen ist daher meistens dieser Versicherungsschutz verwehrt.

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