Website dokumentiert Fälle von Diskriminierung |
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden", bestimmt Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung. Aber "Gleichstellung fällt nicht vom Himmel", wissen Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und Freunde aus langjähriger Erfahrung. Seit Sommer 1999 betreibt darum die Selbsthilfeorganisation Bizeps die Kampagne "Gleichstellung jetzt!". Ein wichtiges Vehikel dazu ist der vor kurzem online gegangene Website www.gleichstellung.at, der Fälle von Diskriminierung und Aktionen zur Beseitigung aufzeigt.
www.gleichstellung.at versteht sich als Werkzeug zur politischen Gestaltung, sagt die Bizeps-Redaktion, die den Website gestaltet. Das Informationsangebot enthält die Verfassungsbestimmung sowie ihren politischer Werdegang, ausführliche Materialien zur Anti-Diskriminierung aus einer Vielzahl von Ländern von Deutschland bis zum auch hier als Vorbild geltenden US-Gesetz "Americans With Disabilities". Informiert wird auch über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die im österreichischen Kanzleramt Gesetze nach Diskriminierungen durchforstete, sowie der Arbeitsgruppe der Gemeinde Wien, die entsprechende Bereinigungen des Landesrechtes vorbereiten soll.
Ein Schlaglicht auf konkrete Diskriminierungen wirft die Kampagne "Gleichstellung jetzt!" Dabei werden einzelne Fälle dokumentiert, wie etwa die Beförderungsrichtlinien der Wiener Linien, die für Rollstuhlfahrer zwingend eine Begleitperson verlangen, oder auch von Lokalen und Geschäften, die Zugänglichkeits- Bestimmungen der Wiener Bauordnung nicht einhalten. Zu jedem Fall gibt es eine Dokumentation des Problems und veranlasste Aktionen; in einzelnen Fällen kann auch die positive Erledigung bereits vermerkt werden. Betroffene können eigene Beispiele von täglicher Diskriminierung darstellen.
Zum Informationsangebot gehört auch die elektronische Fassung der detaillierten Broschüre "Gleichstellung jetzt!", die ,bereits existierende konkrete Lösungen aus anderen Ländern vorstellt" und damit Anregungen für die österreichische Praxis gibt.
lhw 05-01-01