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Wenn die Nackenfalte über Leben und Tod entscheidet

Eine neue Form der Rasterfahndung nach behindertem Leben steht uns ins Haus, wenn es nach der Österreichischen Gesellschaft für Ultraschallmedizin (ÖGUM) geht. Die ÖGUM verlangt, dass künftig die Messung der Nackentransparenz mittels Ultraschall in der 11. bis 14. Schwangerschaftswoche in den Mutter-Kind-Pass aufgenommen wird. Über 80 Prozent der Kinder mit Down Syndrom sollen dadurch erkannt werden können. Das soll die Zahl der Fruchtwasserpunktionen verringern. Demnächst sollen bereits an der Innsbrucker Uniklinik für Frauenheilkunde 300 Ärzte bei einem Intensivseminar dafür zertifiziert werden.

 

Die Lebenshilfe Wien sieht in der Aufnahme dieser Screening-Methode in den Mutter-Kind-Pass eine staatlich gelenkte Selektion behinderten Lebens und lehnt diese daher strikt ab.

Das einzige Ziel der Messer der Nackentransparenz ist es, Embryos mit dem Merkmal "Trisomie 21" zu erkennen -- und wie aus der Erfahrung vieler Gynäkologen und Kliniken bekannt ist, endet diese Diagnose bei 95 Prozent der Schwangerschaften im Abbruch.

Wie schon bei der Pränatalen Diagnose, fordert die Lebenshilfe Wien, dass es keinen sozialen Druck zur "freiwilligen" Inanspruchnahme pränataler Diagnostik geben darf. Schwangere Frauen und betroffene Paare sollen nach individuellem Ermessen eine pränatale Diagnostik (PD) bei ihrem Kind auch ablehnen dürfen. Die Praxis zeigt jedoch, dass -- obwohl pränatale Diagnostik nur für sogenannte "Risikoschwangerschaften" (Schwangere Frauen über 35 Jahre) gedacht war -- immer mehr Druck auf schwangere Frauen ausgeübt wird, sich den Untersuchungen zu unterziehen. Dabei fehlt es vollkommen an umfassender Beratung; die Folge ist, dass sich Frauen unter großem Zeitdruck großteils für einen Abbruch entscheiden. Die Selbstbestimmung und Freiwilligkeit einer unter so immensem Druck gefällten Entscheidung ist dabei in Frage gestellt.

 

Pränatale Diagnostik fordert zur Bewertung menschlichen Lebens heraus. Menschenwürde und Menschenrechte können aber weder erworben, noch abgesprochen werden. Sie sind unantastbar und unteilbar. Es darf Menschen mit Behinderungen nicht abgesprochen werden, dass ihr Leben ebenso sinnerfüllt ist, wie das von nichtbehinderten Menschen. Gerade Menschen mit Down-Syndrom, deren "Geborenwerden" heute mehr denn je durch oben angeführte Diagnostik bedroht ist, können bei gelungener Schulintegration und Fördermaßnamen ein Leben in unserer Mitte führen. Dafür muss sich der Staat aber zu den Menschenrechten bekennen, er muss finanzielle Unterstützung geben und die Integration behinderter Menschen vorantreiben - eine Entwicklung, die im Schulbereich derzeit wieder gefährdet ist.

Die Lebenshilfe Wien verfolgt mit Entsetzen, dass hier der Staat immer mehr von menschenrechtlichen Grundsätzen abgeht. Im österreichischen Strafgesetzbuch gibt es nach wie vor eine Bestimmung des Paragraph 97 die besagt, dass der Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt straflos bleibt, "wenn eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde..." (die so genannte eugenische Indikation).Ebenso ist noch immer eine Verordnung des Gesundheitsministeriums (BGBI.Nr.274/1981) gültig, die pränatale Diagnositk als "vordringliche Maßnahme zur Erhaltung der Volksgesundheit" bezeichnet. Wenn die Republik Österreich nun auch die Nackentransparenzmessung als vorgeburtliche Untersuchung in den Mutter-Kind-Pass aufnimmt, bekennt sie sich eindeutig zur Selektion von Menschen mit Down-Syndrom.

Die Lebenshilfe Wien fordert darum:

* Kritische Distanz zur Inanspruchnahme pränataler Diagnostik. Pränatale Diagnostik soll aus der allgemeinen Schwangerenvorsorge herausgenommen werden und ausschließlich als "Spezialuntersuchung"´für Paare zur Verfügung stehen, die danach ausdrücklich verlangen.

* Pränatale Diagnostik soll an eine umfassende, qualifizierte vorausgehende und nachgehende Beratung/Begleitung gebunden sein. Diese Beratung muss auch umfassend über Lebensperspektiven behinderter Menschen informieren können, daher sind Personen mit Erfahrungen im gemeinsamen Leben mit Menschen mit Behinderungen einzubeziehen.

* Die schwangere Frau muss schon vor einer pränatalen Diagnose darauf vorbereitet werden, was ein eventuell "positiver Befund" an Möglichkeiten mit sich bringt -- inklusive der Möglichkeit des Lebens mit einem behinderten Kind. Wenn sich die Frau für eine solche Untersuchung entscheidet und es wird eine Behinderung diagnostiziert, so soll die mögliche Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch erst nach einer Nachdenkpause von mindestens einer Woche fallen.

* Pränatale Diagnose darf nicht als Selektionsinstrument für eine eugenische Bevölkerungspolitik eingesetzt werden, deshalb dürfen Methoden wie die Nackenfaltenmessung unter keinen Umständen in den Mutter-Kind-Pass aufgenommen werden.

* Um ein differenzierteres Bild vom Menschen mit Behinderung in der Medizin zu erreichen, muss dieser Bereich auch in die Mediziner-Ausbildung aufgenommen werden. Bereits praktizierende ÄrztInnen und vor allem - was den Bereich Pränatale Untersuchungen anbelangt - GynäkologInnen sollen Weiterbildungen zum Thema Behinderung erhalten, in denen sie ihr Wissen um das Wissen und die Erfahrungen der Betroffenen erweitern können. Nur so kann eine vom Arzt geleistete umfassende Beratung/Behandlung einer Schwangeren bei pränataler Diagnose oder auch nach der Geburt eines behinderten Kindes gewährleistet werden.

Behinderte Menschen leben gerne, das weiß jeder, der ihnen in nachhaltiger Weise begegnet ist. Mit allen Kindern erleben Eltern/Angehörige Freude und Sorgen - es ist nicht so, dass behinderte Kinder nur Sorge oder nichtbehinderte Kinder nur Freude bereiten. Auch extreme Lebenssituationen oder Mit-Leiden sind keine Legitimation dafür, Menschen das Lebensrecht abzusprechen!

lhw 12-06-02