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Wir haben die Wahl

Das "Superwahljahr" 1999 ist für die Lebenshilfe Österreich Anlass, politische Bildung für Menschen mit geistiger Behinderung verstärkt zu fördern. Der erste Schritt: die neue Broschüre "Wir haben die Wahl. Wie man wählt und was das bedeutet." In einfacher Sprache wird darin erklärt, was wählen bedeutet und wie man sein Wahlrecht ausübt.

 

Menschen mit geistiger Behinderung sind wahlberechtigt. Vielfach sind sie aber überfordert. Nicht etwa, weil sie keine Wahl treffen können. Der Grund liegt darin, dass sie nie gelernt haben, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Die Broschüre "Wir haben die Wahl" soll dieses Manko aufheben helfen. Schritt für Schritt wird darin erklärt, welche Wahlen es gibt und wie gewählt wird. Zeichnungen und Grafiken erhöhen die Verständlichkeit der Texte, die nach den Europäischen Richtlinien für leichte Lesbarkeit geschrieben wurden.

Begleitend gibt es für MitarbeiterInnen in Behinderteneinrichtungen die Broschüre "Wer die Wahl hat...". Methodisch-didaktische Tipps für Diskussionen oder das Üben eines Wahlvorganges sind ein Schwerpunkt. Darüber hinaus wurden Stichwörter aus der Politik in einem Glossar so zusammengefasst, dass sie sich für Erläuterungen im Gespräch mit Menschen mit geistiger Behinderung eignen.

 

Alltagsgeschichte: Wie eine behinderte Frau ihr Wahlrecht verlor

 

Bei der EU Wahl verweigerte die Wahlbehörde einer Rollstuhlfahrerin das Wahlrecht, da das Wahllokal trotz vorheriger Warnung nicht zugänglich war.

Wien (APA). -- Einer körperlich behinderten Wienerin ist am Sonntag bei der EU-Wahl offenbar ihr Wahlrecht verweigert worden. Wie die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) am Montag in einer Aussendung mitteilte, hatte die betroffene Frau, Tamara Grundstein, die Wiener Wahlbehörde (MA 62) schon vier Tage vor dem Urnengang darauf aufmerksam gemacht, dass ihr Wahllokal in der Meiselstraße in Rudolfsheim-Fünfhaus nicht mit ihrem Elekto-Rollstuhl befahrbar ist. Ein Mitarbeiter der MA 62 schlug ihr daraufhin vor, die Stimme im stiegenfreien Bereich abzugeben.

Alltäglich, leider wahr: Der Bericht der Arge Rehabilitation wie schnell ein bürgerliches Grundrecht verloren gehen kann.

Dies lehnte jedoch die Wahlkommission am Sonntag ab. Der Bezirkswahlleiter betonte, dass dieses Vorgehen gegen jegliche Vorschriften verstoße. Als Lösung bot man der Frau an, die Rettung zu informieren, um sie mit ihrem Rollstuhl in das Wahllokal hinaufzutragen. Das lehnte Frau Grundstein jedoch ab, da sie nicht akut erkrankt war, sondern lediglich ihr Wahlrecht ausüben wollte.

Nach Ansicht der ÖAR stellt die Vorgehensweise der Bezirkswahlbehörde eine eindeutige Diskriminierung dar und verstößt gegen die österreichische Verfassung, Artikel 7: "Niemand darf auf Grund seiner Behinderung benachteiligt werden." Nun will man prüfen, ob eine Anfechtung der Wahl möglich ist.