Wohnen: Ein Zusammenspiel | 1 2 3 4 5 6 7 |
Wohnqualität hängt nicht nur von der Ausstattung der Räume ab, sondern besonders vom Zusammenspiel der BewohnerInnen - BetreuerInnen und Angehörigen. Hier bilden gute Kommunikatione und gegenseitiges Vertrauen den Grundpfeiler einer geglückten Wohnatmosphäre für den behinderten Menschen.
Die Bewohnerinnen
Sie sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten entscheidungsberechtigt und tragen für sich selbst Verantwortung. Sie haben Anspruch auf Unterstützung und Begleitung, die sie zur eigenverantwortlichen und integrativen Lebensbewältigung benötigen. Jede Bewohnerin hat aus dem Kreis der Betreuerinnen eine besondere Ansprechperson (Bezugsbetreuerin). Die Bewohnerinnen bilden die soziale Gemeinschaft des Wohnhauses. Sie haben ein Recht auf Mitsprache und Mitentscheidung. Bei den Hauskonferenzen werden Hausangelegenheiten besprochen. Im Rahmen der Individuellen Entwicklungsplanung IEP (siehe auch Lebensqualität) definieren die Bewohnerinnen ihre persönlichen Ziele.
Die Betreuerinnen
Sie haben die Aufgabe, die Bewohnerinnen ganzheitlich wahr zu nehmen, zu unterstützen wo Hilfe benötigt wird und sie insbesondere vor Gefahren zu schützen. Sie führen die individuelle Entwicklungsplanung durch und haben, wo notwendig, Bewohnerinnen bei der Vertretung ihrer Interessen zu unterstützen.
In unseren Wohnhäusern sind je nach Größe und Betreuungsbedarf mindestens 6 Betreuerinnen beschäftigt. In jedem Wohnhaus gibt es eine gesamtverantwortliche Leiterin und eine Stellvertreterin. Die Betreuerinnen haben eine fachbezogene Ausbildung und nehmen laufend an Fortbildungsveranstaltungen und Supervision teil. Regelmäßige Teambesprechungen dienen dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch und der Planung bzw. Abstimmung. Die Zivildienstleistenden und Praktikantinnen unterstützen die Betreuerinnen bei ihrer Tätigkeit.
Die Angehörigen
Die Situation der Angehörigen wurde bereits in der Einleitung umrissen. Sie sind für viele der Bewohnerinnen wichtige Bezugspersonen. Angehörige/Sachwalter haben im Wohnhaus das Recht auf Information, Anhörung und Mitsprache, aber in der Gestaltung des Alltags kein Mitbestimmungsrecht. Die Angehörigen/Sachwalter sollen die Betreuerinnen über alle wichtigen Angelegenheiten informieren und ihre Erfahrungen weitergeben. Sie werden natürlich auch von Seiten der Bezugsbetreuerin über alle wesentlichen Angelegenheiten informiert.
Gegenseitiges Vertrauen und Zusammenarbeit
Wichtig für eine gute Zusammenarbeit von Bewohnerinnen, Betreuerinnen und Angehörigen ist das gegenseitige Vertrauen und eine Gesprächssituation, in der man offen miteinander redet. Angehörige können darauf vertrauen, dass ihr erwachsenes Kind die Unterstützung und Zuwendung von den geschulten Betreuerinnen erhält, die es ermöglichen, ein weitgehend selbstbestimmtes, sicheres und abwechslungsreiches Leben zu führen.
Betreuerinnen vertrauen darauf, dass Angehörige an einer guten Zusammenarbeit interessiert sind. Gemeinsame Gespräche sollen von Anfang an dieses notwendige Vertrauen schaffen. Schon bei der Anmeldung für die Aufnahme in einem Wohnhaus kommt es zu einem ersten persönlichen Gespräch mit dem Sozialarbeiter.
Wesentlich für ein befriedigendes Miteinanders ist auch die ausreichende gegenseitige Information über alle wichtigen Belange. Grundsätzlich wird immer angestrebt, dass die behinderte Person selbst entscheidet. Dort wo sie mit der Tragweite der Entscheidung überfordert ist, trifft die Wohnhausleitung gemeinsam mit den Betreuerinnen die Entscheidung. Sie tragen hiefür auch die Verantwortung. Ausgenommen davon sind Entscheidungen, die den Sachwalter bzw. dem Pflegschaftsgericht vorbehalten sind.
Allfällige Probleme zwischen Betreuerinnen und Angehörigen sollen klar angesprochen und auch ausdiskutiert werden. Bei schwerwiegenden Meinungsverschiedenheiten (nach Ausschöpfung aller Gesprächsmöglichkeiten im Wohnhaus) haben sowohl die Wohnhausleitung als auch die Angehörigen/Sachwalter die Möglichkeit, sich an die Bereichsleitung Wohnen zu wenden. Schließlich besteht auch noch die Möglichkeit, die vom Verein eingerichtete unabhängige Ombudsstelle zur Schlichtung von Streitfragen in Anspruch zu nehmen.