Die Vorstellung, dass ihre Tochter/ihr Sohn als erwachsenes Mitglied in einer Wohngemeinschaft leben soll, fällt den Eltern oft schwer. Sie können sich kaum vorstellen, dass ihre Tochter/ihr Sohn eigene Entscheidungen treffen soll, dass sie/er von den Betreuerinnen darin sogar unterstützt wird. Dennoch kann eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen behinderten Menschen, Eltern und Betreuerinnen nur dann entstehen, wenn dem behinderten Menschen das Recht auf eigene Entscheidungen in seiner Lebensgestaltung zugestanden wird.
Die Eltern werden, auch wenn es ihnen schwer fallen mag, aus ihrer Rolle der Beschützer und Verantwortlichen zurücktreten. Mit diesem Schritt entlassen sie ihr Kind ins Erwachsensein, in die Selbständigkeit – im Vertrauen darauf, dass es sein Leben meistern wird. Dies ermöglicht es dann letztlich auch, dass eine neue, andere Beziehung zueinander aufgebaut werden kann. Diesen Loslösungsprozess müssen Eltern auch bei ihren nichtbehinderten Kindern bewältigen, jedoch haben diese meist auch von sich aus die Kraft, sich von den Eltern zu lösen. Auch Kinder mit Behinderungen möchten als Erwachsene selbständig sein und Eigenverantwortung tragen. Ihnen fehlt es aber oft an Möglichkeiten, dies gegenüber den Eltern deutlich auszudrücken und ihr Bedarf an Unterstützung verleitet die Eltern oft, sie umso fester halten zu wollen.
Wenn die Eltern den Loslösungsprozess vertrauensvoll unterstützen, wird das Leben eines behinderten Menschen in einem Wohnhaus als jene Bereicherung und Erleichterung empfunden, die sie sowohl für den erwachsen gewordenen behinderten Menschen als auch für die älter gewordenen Angehörigen bringen soll.
Basis für die Zufriedenheit der Bewohnerin mit einem Wohnangebot der Lebenshilfe ist das gegenseitige Vertrauen und die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten. |
Erfahrungsbericht einer Mutter |